Ein Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass die Bundeswehr künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen darf – notfalls auch mit Waffengewalt. Das Kabinett beschloss den Entwurf.
Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. Daher soll die Unterstützung auf dem Weg der Amtshilfe für die Länder erfolgen.
Bundestag muss Gesetz zur Drohnenabwehr noch zustimmen
Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte, es würden nun gesetzliche Regelungen für konkrete Maßnahmen geschaffen. „Das ist wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten“, sagte der SPD-Politiker. Auch die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden werde ausgebaut. Jedoch gelte: „Also hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht.“
Der Bundestag muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne reagieren können.
Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls erweitert werden. So soll laut Entwurf „die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern (Störsender, Anm. d. Red.), gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden“.
Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne „gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist“.
Drohnen: Risiken gehen laut Bundesregierung von Russland aus
Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern.


