Ein Trickdieb, der sich als Polizist ausgegeben und so eine Seniorin in Neukölln bestohlen hatte, ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Der 27-Jährige wurde wegen Diebstahls, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Der vorbestrafte Angeklagte und ein bislang unbekannter Mittäter hätten die 82-jährige Seniorin im Dezember 2021 ausgespäht, getäuscht und in ihrer Wohnung bestohlen, hieß es im Urteil. Auf eine solche Tat sei deutlich zu reagieren. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Taterlösen in Höhe von 1000 Euro an. Der 27-Jährige hatte gestanden.
Komplize stahl Seniorin Schmuck
Die Frau kam vom Einkauf, als sie an der Haustür von zwei Männern angesprochen wurde. Sie hätten sich als Polizisten ausgegeben, ihr einen gefälschten Dienstausweis gezeigt und behauptet, sie würden wegen eines Einbruchs ermitteln, so die Anklage. Die 82-Jährige sei aufgefordert worden, nach ihrem Schmuck zu sehen.
Während einer der Täter die Seniorin ablenkte, habe der Komplize Schmuck im Wert von etwa 1000 Euro entwendet. Die Frau, die inzwischen gestorben ist, hatte kurz darauf den Diebstahl entdeckt und die echte Polizei alarmiert.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Eine am Tatort sichergestellte DNA-Spur führte im November 2023 zu dem Angeklagten. Der Mann, der im Juli 2021 wegen einer ähnlichen Tat zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, gestand bereits im Ermittlungsverfahren.
Falscher Polizist nicht zur Bewährung verurteilt
Er habe bei der erneuten Tat wenige Monate nach einer Verurteilung mitgemacht, um sich Geld für seine damalige Drogensucht zu beschaffen, erklärte der Familienvater im Prozess. Er bitte um Entschuldigung. Inzwischen halte er sich von Betäubungsmitteln fern und habe eine Festanstellung.
Bei einer solchen Tat werde „tiefe Verunsicherung“ bei Opfern geschaffen, sagte die Vorsitzende Richterin weiter. Weil der 27-Jährige bereits unter Bewährung stand, habe das Gericht keine erneute Bewährungsstrafe verhängt – „auch aus generalpräventiven Gründen“.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft beantragt. Der Verteidiger, der auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an.


