Schwangerschaftsabbruch

Dänemark hebt Grenze für Abtreibungen auf 18 Wochen an

Es gebe keinen medizinischen Beleg für die vorherige Grenze von zwölf Wochen, hieß es aus dem Innenministerium zum Schwangerschaftsabbruch.

Frau mit einem positiven Schwangerschaftstest
Frau mit einem positiven SchwangerschaftstestHeike Lyding/epd

Abtreibungen können künftig in Dänemark bis zum Ende der 18. Schwangerschaftswoche vollzogen werden. Das teilte das dänische Innen- und Gesundheitsministerium am Freitag mit. „Es gibt keinen medizinischen Beleg für die jetzige Grenze und es deutet auch nichts darauf hin, dass es deutlich mehr oder spätere Schwangerschaftsabbrüche geben wird, wenn wir die Grenze anheben“, sagte die dänische Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde sagte laut einer Mitteilung.

Zuvor konnten Schwangerschaftsabbrüche in dem Land bis zur zwölften Woche vorgenommen werden. Die Gesetzesänderung soll Mitte 2025 in Kraft treten. Sie sieht außerdem vor, dass 15- bis 17-Jährige auch ohne die Erlaubnis ihrer Eltern oder die Zustimmung durch eine Kommission abtreiben dürfen.

Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Regelung im Strafgesetzbuch

Zum Vergleich: In Deutschland ist nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission sprach sich zuletzt dafür aus, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft im Strafgesetzbuch zu beseitigen. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft sieht das Gremium zudem einen „Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers.

Dänemark war eines der ersten westeuropäischen Länder, in denen Frauen das Recht auf selbstbestimmte Abtreibung bekommen haben. Seit 1973 können Schwangere mit Wohnsitz in Dänemark bis zum Ende der zwölften Woche abtreiben, ohne dafür Gründe angeben oder die Kosten übernehmen zu müssen. Auch danach sind Abtreibungen unter gewissen Bedingungen möglich, bedürfen jedoch der Erlaubnis einer Abtreibungskommission.

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