Wiesbaden-Es geht um den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung, komplexe Aktiengeschäfte im Milliardenvolumen und einen großen finanziellen Schaden für den Fiskus: Im Skandal um Cum-Ex-Aktiendeals ist am Landgericht Wiesbaden ein Urteil gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger gesprochen worden. Berger wurde erneut zu einer langen Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Landgericht Wiesbaden sprach den 72-Jährigen am Mittwoch der schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig und ordnete neben der Haftstrafe die Einziehung von einer Millionen Euro an. Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember bereits zu acht Jahren Haft verurteilt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt warf ihm vor, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger (72) vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.
Berger bereits im Dezember zu acht Jahren Haft verurteilt
Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Noch aber war das Bonner Urteil nicht rechtskräftig. Berger hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei denen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.



