Pandemie

Bundesgerichtshof: Ärzte haften nicht für Corona-Impfung, aber der Staat

Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer liegt beim Staat, nicht bei den Ärzten – so der Bundesgerichtshof.

Impfdosen und Impfspritzen
Impfdosen und Impfspritzenimago images/Future Image

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 9. Oktober 2025 über die Haftungsfrage bei möglichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern bei Corona-Schutzimpfungen entschieden, die bis zum 7. April 2023 verabreicht wurden. Laut Mitteilung des Gerichts vom selben Tag (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025, III ZR 180/24) betrifft dieses Urteil insbesondere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2, die in Vertragsarztpraxen erfolgten (Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 09.10.2025).

Im konkreten Fall hatte ein Kläger eine Hausärztin auf Schadensersatz verklagt. Er berief sich darauf, dass bei ihm bei einer sogenannten Booster-Impfung gegen das Coronavirus am 15. Dezember 2021 in der Praxis der Beklagten ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler unterlaufen sei. Rund drei Wochen nach der Impfung wurde bei ihm eine Herzerkrankung festgestellt. Der Kläger vertrat die Ansicht, es liege ein Impfschaden vor. Die Verabreichung der dritten Impfung sei fehlerhaft erfolgt und zudem habe eine unzureichende Aufklärung stattgefunden. Nach seiner Darstellung seien infolgedessen seine kognitiven Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt, weshalb er nicht mehr berufstätig sein könne. Auch psychische Belastungen aufgrund organischer Beschwerden würden bestehen. Seine Forderungen umfassten neben einem Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro auch die Feststellung, dass die Beklagte für materielle und immaterielle Schäden eintreten müsse sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Bei der Erstellung des Artikels wurden KI-Technologien eingesetzt.
Berliner Zeitung

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