Debatte

Collien Fernandes bei Caren Miosga: Fakeprofile, Sexchats und ein Rechtssystem, das Betroffene allein lässt

Schauspielerin schildert im Talk drastische Fälle digitaler Gewalt. Es wird aber auch deutlich, wie schwierig es ist, die Balance zwischen Aufklärung und Vorverurteilung zu halten.

Die Moderatorin Caren Miosga (l.) spricht mit Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes über digitale Gewalt.
Die Moderatorin Caren Miosga (l.) spricht mit Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes über digitale Gewalt.Claudius Pflug/NDR/dpa

In der ARD-Talkshow „Caren Miosga“ am Sonntag hat die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes detailliert geschildert, wie in ihrem Namen Fakeprofile angelegt, E-Mail-Adressen erstellt und zunehmend intime Kommunikation geführt wurde – ohne ihr Wissen. Der Fall rückt eine juristische Grauzone ins Zentrum der Debatte: Weil es sich weder um KI-generierte Deepfakes noch um heimlich aufgenommene Intimbilder handelt.

Fernandes berichtete, dass über die gefälschten Profile Sexvideos und Nacktbilder verschickt worden seien. Besonders erschütternd: Eine in ihrem Namen verfasste „erotische Geschichte“ beschreibe eine Vergewaltigung aus ihrer Perspektive, inklusive klar formulierter Ablehnung. „Die Geschichte endet damit, dass ich spermaverschmiert auf dem Boden liege, ich weine“, sagte Fernandes in der Sendung. Männer hätten sie daraufhin kontaktiert, einer davon ein beruflicher Kontakt, der sie auf die angebliche Kommunikation angesprochen habe. „Und ich wusste von nichts.“

Ermittlungen eingestellt – Fernandes spricht von „Täterparadies“

Ihre Anzeige sei zunächst gegen unbekannt geführt worden. Zuständigkeiten hätten gewechselt, Unterlagen seien verschollen, ein Brief eines Gerichts habe sie nie erreicht. Am Ende habe es geheißen: „Es gab keine Ermittlungsansätze.“ Fernandes widersprach dem deutlich. Ein Zeuge und ein in ihrem Namen gesperrter LinkedIn-Account hätten Hinweise liefern können. „Jetzt definieren wir anscheinend Ermittlungsansätze unterschiedlich“, sagte sie.

Fernandes bezeichnete Deutschland als „Täterparadies“ und verwies auf einen Vergleich mit Spanien: Während deutsche Behörden Ermittlungen eingestellt hätten, sei ihr Fall dort weiterverfolgt worden. Laut Bundeskriminalamt würden nur 2,4 Prozent der Fälle digitaler Gewalt überhaupt zur Anzeige gebracht. Viele Verfahren würden in Deutschland „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.

Auf die Frage von Miosga, ob sie mit so viel Reaktion gerechnet habe, antwortete Fernandes, sie habe nach der Veröffentlichung bewusst das Internet gemieden, weil sie Hass erwartet habe. „Dass das so eine wahnsinnige Bewegung auslöst, damit habe ich nicht gerechnet.“

Justizministerin kündigt Gesetzentwurf an – Aktivistin nennt eigene Verurteilung „Zufallstreffer“

Im Anschluss diskutierte Miosga mit drei Juristen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erläuterte die geplante Reform: Künftig solle zwischen pornografischen Deepfakes und anderen Formen digitaler Gewalt unterschieden werden. Bei Deepfakes könne bereits die Herstellung strafbar sein, bei anderen Formen das Verbreiten. Auf die Frage, warum es bislang keine Regelung gebe, sagte Hubig: „Es gab schon Bestrebungen, aber wir sind nicht schnell genug vorangekommen.“ Der Gesetzentwurf sei noch nicht abschließend formuliert.

Die Jura-Studentin und Aktivistin Theresia Crone berichtete von ihrem eigenen Fall. Sie sei der einzig bekannte Fall in Deutschland, in dem es für pornografische Deepfakes zu einer Bestrafung gekommen sei – und schränkte sofort ein: „Das ist eher ein Zufallstreffer.“

Ronen Steinke, Jurist und Redakteur der Süddeutschen Zeitung, ordnete ein, dass die Aufmerksamkeit für den Fall Fernandes auch mit deren Prominenz zusammenhänge. Grundsätzlich fehle dem Thema politische Priorität. Er sprach von gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von Männern. Crone ergänzte, dass Täterschaft nicht nur im strafrechtlichen Sinne existiere – auch Wegsehen spiele eine Rolle.