Pandemie

Chef der Krankenhausgesellschaft: Teil-Impfpflicht ohne Nutzen

Man müsse abwägen zwischen schwerwiegenden Rechtseingriffen und dem Nutzen. Dieser sei mittlerweile nicht mehr gegeben, sagt Gerald Gaß.

Eine Corona-Impfung.
Eine Corona-Impfung.Sven Hoppe/dpa

Berlin-Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, hat die Forderung nach Aufhebung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal verteidigt.

Gaß begründete dies im Hörfunksender WDR5 mit veränderten Bedingungen durch das Coronavirus. Bei der Delta-Variante habe die Impfpflicht gut gewirkt, weil Geimpfte weniger häufig das Virus an andere Personen übertragen hätten. „Das hat sich jetzt massiv geändert“, sagte Gaß. Bei der Omikron-Variante könnten auch viele Geimpfte das Virus übertragen. Man müsse daher abwägen zwischen schwerwiegenden Rechtseingriffen gegenüber Beschäftigten und dem Nutzen. Dieser sei mittlerweile nicht mehr gegeben.

Gaß führte auch die Kontrolle der Impfpflicht als Argument ins Feld. Sie sei „nur sehr partiell durchgesetzt worden“. Ungerechtigkeiten innerhalb Deutschlands seien nur schwer zu ertragen. Viele Arbeitgeber hätten auch signalisiert, dass sie auf nicht geimpfte Mitarbeiter nicht verzichten können. Der Chef der Krankenhausgesellschaft machte deutlich, dass es ihm nicht um die Abschaffung, sondern um die Aussetzung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal geht.

NRW-Gesundheitsmnister stellt einrichtungsbezogene Impfpflicht infrage

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sich bisher für die Impfpflicht ausgesprochen. Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer der Deutschen Krankenhausgesellschaft dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Neumeyer: „Mit der Omikron-Variante ist diese Erwartung hinfällig geworden.“ Die Impfung diene nur noch dem Selbstschutz, sagte sie.

Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellt angesichts von Corona-Infektionen trotz Impfung die einrichtungsbezogenen Impfpflicht infrage. „Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist“, erklärte Laumann am Mittwoch in Düsseldorf. Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend auf den Prüfstand stellen. „Eine Verlängerung halte ich aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll“, erläuterte der Landesminister. Sie gilt nach den bisherigen Regelungen bis zum Jahresende 2022.