Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), hat sich zu der scharfen Kritik an der Regelung zu Auslandsaufenthalten von Männern im neuen Wehrdienstgesetz geäußert. Die Regelung besagt, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen. Dies stößt auf scharfe Kritik in Politik und Gesellschaft.
Gegenüber Politico sagte Erndl: „Es ist nicht so dramatisch wie teilweise dargestellt.“ Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz sei die Wehrerfassung wieder eingeführt worden und Vorsorge für den Fall getroffen worden, „dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“.
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Dazu gehöre, dass längere Auslandsaufenthalte „grundsätzlich angezeigt bzw. genehmigt werden müssen“. Bisher galt die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte ausschließlich im sogenannten Spannungsfall – einer vom Bundestag oder der Nato festgestellten erhöhten Bedrohungslage – sowie im Verteidigungsfall, also bei einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet.
Erndl betonte, dass der Wehrdienst in Deutschland weiterhin freiwillig bleibe. „Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird“, so der CSU-Politiker weiter.
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) befürchtet hingegen, die Regelung sei ein Schritt zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. „Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein“, warnte der politische Geschäftsführer Yannick Kiesel.
Auch aus der Politik kommen Bedenken und Forderungen nach Aufklärung. Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, sagte: „Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.“


