Wehrdienst-Regel

„Erinnert an DDR- und Mauerzeiten“: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius

Männer unter 45 Jahren müssen sich längere Aufenthalte im Ausland von der Bundeswehr genehmigen lassen. Diese Regelung sorgt für heftige Kritik – auch vom BSW.

Sahra Wagenknecht (BSW) kritisiert den Verteidigungsminister scharf.
Sahra Wagenknecht (BSW) kritisiert den Verteidigungsminister scharf.Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat den Rücktritt des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius (SPD) gefordert. Hintergrund sind neue Informationen zu einer Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen.

Demnach müssen sich Männer unter 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltenden Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen.

Wagenknecht fordert Volksabstimmung über Wehrpflicht

„Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun“, sagte die BSW-Politikerin am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Wagenknecht sieht in der Vorschrift einen Beleg dafür, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht in der Bundesregierung bereits beschlossen sei. Die Regel bestätige zudem die Sorge, „dass die Regierung Merz das Land auf einen großen Krieg vorbereitet“. Wagenknecht forderte daher eine Volksabstimmung über die Wehrpflicht.

„Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, bestätigte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur AFP. Bisher galt die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte ausschließlich im sogenannten Spannungsfall – einer vom Bundestag oder der Nato festgestellten erhöhten Bedrohungslage – sowie im Verteidigungsfall, also bei einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet.

Ministerium: Ablehnung von Auslandsaufenthalten nicht vorgesehen

Gleichzeitig räumte das Ministerium ein, dass die Auswirkungen der Vorschrift „tiefgreifend“ seien. Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, seien Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen. Eine Ablehnung ist also nicht vorgesehen – die Antragstellung bleibt dennoch verpflichtend. Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Mann die Genehmigung vor der Ausreise nicht einholt, ließ das Ministerium offen.

Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland. (mit AFP)