Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die AfD Auskunft über ihre Werbeauftritte im Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 geben muss. Die AfD warb im vorletzten Wahlkampf auf der Plattform Facebook mit einem Werbespot.
Eine Person, der die Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich daraufhin bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
AfD soll Details zu Anzeigen auf Facebook nennen
Dabei ging es um den Vorwurf, die AfD habe für die Verbreitung des Werbeauftritts unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung sei nur in Deutschland wohnenden Männern zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der Freien Demokratischen Partei (FDP) angezeigt worden.
Datenschützer werfen Parteien immer wieder vor, durch sogenanntes „Microtargeting“ gezielt um Anhänger der politischen Konkurrenz zu werben. Die AfD nutzte im Bundestagswahlkampf 2021 intensiv Facebook für ihre Werbespots und Kampagnen, wobei der Hauptslogan „Deutschland. Aber normal.“ im Mittelpunkt stand.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit forderte die AfD daraufhin unter anderem dazu auf, ihr die vollständigen Auswertungen und Abrechnungen zu dieser Werbeanzeige zu übersenden. Weiter sollte die AfD mitteilen, ob im Jahr 2021 weitere Anzeigen in sozialen Medien geschaltet worden seien und gegebenenfalls Inhalt, Reichweite und Merkmale der Zielgruppen der einzelnen Anzeigen auflisten.
Die AfD erhob dagegen im Oktober 2023 Klage. Nach Ansicht der Partei waren die Informationen, die sie bereits an die Datenschutzbehörde übermittelt habe, seien ausreichend gewesen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu beurteilen.
Berliner Gericht weist Klage der AfD ab
Der Berliner Verwaltungsgericht wies diese Klage nun ab. Die AfD sei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, die Auskünfte zu erteilen. Die Datenschutzbeauftragte könne Informationen auch dann verlangen, wenn sie über Risiken bestimmter Verarbeitungsvorgänge aufklären oder sich vergewissern wolle, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet würden.


