Kriminalität

Bundestag verschärft Gesetz: Neue Regelung für „Vergewaltigungsdroge“ und Lachgas

Die Verfügbarkeit von K.-o.-Tropfen soll eingedämmt werden. Auch für die Trend-Droge Lachgas gibt es Beschränkungen.

Die Bundesregierung hat per Gesetz Einschränkungen für K.o.-Tropfen und Lachgas beschlossen.
Die Bundesregierung hat per Gesetz Einschränkungen für K.o.-Tropfen und Lachgas beschlossen.Nicolas Armer/dpa

Die Abgeordneten haben Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) beschlossen. Sie sind vor allem als „Vergewaltigungsdroge“ bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Sie sind besonders heimtückisch, da sie weitgehend geschmacksneutral sind. Auch verändern sie die Wahrnehmung. Oftmals geraten Menschen nach dem unbewussten Konsum in einen Zustand der Willenlosigkeit. Die Droge wird oft für die Begehung von Sexual- und Raubdelikte eingesetzt. „K.-o.-Tropfen sind nicht harmlos, sondern ein Mittel gezielter chemischer Gewalt“, so der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 19. Dezember mit dem Entwurf befassen.

Auch bei der Trend-Droge Lachgas sind Einschränkungen geplant, wie auch die Stuttgarter Zeitung berichtet. So sollen diese künftig nicht mehr in die Hände von Minderjährigen gelangen. Es soll nicht nur der Verkauf an Kinder und Jugendliche verboten werden, sondern auch die Abgabe über Automaten sowie der private Online-Versand. Der euphorisierende Stoff dient in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen.

„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit: Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden können die Folge sein“, sagte Bundesgesundheitsministerin Warken.