Der Bundestag stimmt am heutigen Donnerstag in einer auf mehr als 17 Stunden terminierten Sitzung über eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben ab. Zu Sitzungsbeginn wurde über das Bürgergeld entschieden. Auch über die Regelungen zur sogenannten Triage bei knappen Behandlungskapazitäten wird später noch debattiert.
Der Begriff der Triage bezeichnet ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden. Es kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.
Ärztepräsident kritisiert Triage-Gesetz
Die SPD-Fraktion hob erneut die Bedeutung der Neuregelung hervor. „Alle Menschen in Deutschland müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass sie diskriminierungsfrei in unserem Gesundheitssystem versorgt werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Heike Baehrens, der Nachrichtenagentur AFP. „Darum schaffen wir heute mit dem Triage-Gesetz Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Ärztinnen und Ärzte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung im Dezember vergangenen Jahres auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Der Gesetzentwurf legt nun fest, dass Ärzte nur anhand der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten entscheiden dürfen.
Über das „schwierige Gesetz“ sei „intensiv“ beraten worden, berichtete Baehrens. „Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein, weil wir die notwendigen Schutzvorkehrungen, die Karlsruhe angemahnt hat, ausgewogen und zielgerichtet treffen und deren Wirkungen evaluieren werden.“ Besonders wichtig sei gewesen, „neben dem Kriterium ‚Behinderung‘ alle Fragen der Diskriminierung – zum Beispiel auch Alter, Hautfarbe oder Ähnliches – einzubeziehen“, führte die Gesundheitspolitikerin aus.



