Politik

Bundestag beschließt überarbeitete Krankenhausreform – Kritiker warnen vor Verwässerung

Der Bund und die Länder einigen sich auf einen Kompromiss. Mehr Geld, längere Fristen und Ausnahmen für kleine Kliniken auf dem Land.

Die Abgeordneten im Bundestag haben die Krankenhausreform beschlossen.
Die Abgeordneten im Bundestag haben die Krankenhausreform beschlossen.Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundestag hat eine grundlegende Überarbeitung der Krankenhausreform verabschiedet. Der Bund stellt den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniklandschaft zur Verfügung. Krankenkassen und Opposition sprechen jedoch von einer deutlichen Aufweichung des ursprünglichen Gesetzes.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte den Beschluss im Parlament als „ausgewogenen Kompromiss" mit den Ländern. Die Anpassungen gäben Ländern und Krankenhäusern „Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung", sagte Warken. Hilfen bekämen aber weiterhin nur Kliniken, „die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen".

Die ursprüngliche Krankenhausreform war von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht worden und seit Anfang vergangenen Jahres in Kraft. Bund und Länder hatten bis zuletzt um einen Kompromiss gerungen, weil die Länder befürchteten, dass unter den bisherigen Regelungen zahlreiche kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssten und die Umsetzungskosten zu hoch ausfallen würden.

Längere Übergangsfristen und Ausnahmen für kleine Kliniken

Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass Klinikstandorte bis Ende des Jahres spezialisierte Leistungen erbringen dürfen, ohne sich zuvor mit den Krankenkassen abstimmen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen auch ohne Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für jeweils drei Jahre erteilt werden können. Die Definition, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, soll erst noch erarbeitet werden und ab 2030 greifen.

Den Ländern war besonders die Finanzierung von Standortsicherungen wichtig. Bundesmittel, die eigentlich für den Umbau der Krankenhausstruktur vorgesehen waren, dürfen nun auch für den Erhalt bestehender Standorte verwendet werden.

Aus Sicht der Krankenkassen wurde die Reform damit erheblich abgeschwächt. Auch der gesundheitspolitische Sprecher Janosch Dahmen warnte noch vor der Abstimmung: „Wir verlieren nicht nur Einsparpotenziale in Milliardenhöhe, sondern produzieren zusätzliche strukturelle Mehrausgaben, weil ineffiziente Kapazitäten im System gehalten werden." Angesichts der bereits 2025 um zehn Milliarden Euro gestiegenen Klinikausgaben sei das hochproblematisch.

Arbeitgeberverband sieht Patienten als Verlierer

Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau warf der Regierung im Plenum vor, „erheblichen Schaden" anzurichten: „Sie machen aus einem guten Gesetz einen löchrigen Schweizer Käse." Die Linke kritisierte, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die AfD sprach von einem „bürokratischen Monster", das das „Krankenhaussterben" vor allem im ländlichen Raum befördere.

Der Arbeitgeberverband BDA hatte ebenfalls vor einem Aufweichen gewarnt. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter teilte mit: „Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein – Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler." Mit der weiteren Verwässerung verschließe die Politik die Augen vor den notwendigen Anpassungen im stationären Bereich.