Berlin-Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten künftig grundsätzlich als Verbrechen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft.
Hintergrund für Änderungen sind Missbrauchsfälle in Münster und Lügde
Zudem sollen Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen. Neue Regeln gibt es darüber hinaus für das erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen. Auch bestimmte Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden. Weiterhin vorgesehen ist, dass der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, unter Strafe gestellt wird. In Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden.


