Die Bundesregierung hat die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Kriegsflüchtlinge auf den Weg gebracht und billigte einen entsprechenden Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Nachzug engster Angehöriger von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten soll damit für zwei Jahre gestoppt werden.
Es gibt für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus bereits seit 2016 keinen rechtlichen Anspruch mehr auf den Familiennachzug. Seit 2018 gibt es ein Kontingent mit 12.000 Plätzen im Jahr, um das Nachholen von Kindern, Ehepartnern und Eltern zu ermöglichen.
Flüchtlinge erhalten subsidiären Schutz, wenn sie keine individuelle Verfolgung nachweisen können, aber trotzdem in ihrem Heimatland einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären – etwa wegen eines Krieges. Zum Jahresende 2024 hatten etwa 380.000 von insgesamt rund 3,5 Millionen in Deutschland lebenden Flüchtlingen diesen Status. Die Mehrheit von ihnen kommt aus Syrien.
