Luftverkehr

Airlines sollen künftig Passagieridentität prüfen – Bundeswehr darf Drohnen abschießen

Die Länderkammer will Fluggesellschaften verpflichten, Ausweise beim Einstieg zu kontrollieren. Bundeswehr soll bei der Abwehr von Drohnen helfen – notfalls mit Waffengewalt.

Fluggaeste am Flughafen Franz-Josef-Strauss in München.
Fluggaeste am Flughafen Franz-Josef-Strauss in München.IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Der Bundesrat drängt auf strengere Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes fordert die Länderkammer, dass Fluggesellschaften künftig die Ausweispapiere ihrer Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug prüfen und mit den bei der Buchung hinterlegten Daten abgleichen müssen.

Derzeit besteht für Airlines keine gesetzliche Pflicht zu einem solchen Abgleich. Wer unter falschem Namen ein Ticket bucht, kann nach Darstellung des Bundesrates unerkannt fliegen, solange ein gültiges Ticket vorgezeigt wird.

Bundesrat will „Informationslücke“ schließen

„Durch diese mangelnden Kontrollen entsteht eine gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen", heißt es in der Begründung der Länderkammer. Reisewege von Personen, die bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen, könnten so nicht nachvollzogen werden.

Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend. In ihrer Gegenäußerung verweist sie darauf, dass der Bundesrat bereits im Juli 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Regierung sei noch nicht abgeschlossen.

Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr unterstützen

Der eigentliche Regierungsentwurf zielt auf ein anderes Thema: die Abwehr von Drohnen. Künftig sollen die Bundesländer bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe Unterstützung anfordern können, wenn Drohnen eine Gefahr für kritische Infrastruktur wie Flughäfen oder Atomkraftwerke darstellen.

Die Streitkräfte sollen dabei auch Waffengewalt anwenden dürfen – allerdings nur als letztes Mittel, wenn eine Bedrohung für Leib und Leben anders nicht abgewendet werden kann.

Landespolizei ohne notwendige Kapazitäten

Die Landespolizeien verfügen nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums oft nicht über die technischen Mittel, um moderne Drohnen abzufangen. Die Bundeswehr besitzt entsprechende Systeme, durfte sie im zivilen Inland bislang jedoch kaum einsetzen. Der neue Paragraf 15a des Luftsicherheitsgesetzes soll hierfür eine klare rechtliche Grundlage schaffen.

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 18. Dezember 2025 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Der Innenausschuss ist federführend zuständig.

Die Einbindung der Bundeswehr im Inland bleibt verfassungsrechtlich heikel. Kritiker warnen, dass ein Einsatz mit Waffen nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig sei. Die Bundesregierung argumentiert, der Gesetzentwurf bewege sich im Rahmen der bestehenden Amtshilfe-Regelungen des Grundgesetzes.