Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem sogenannten Kritis-Dachgesetz zugestimmt. Das Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur verpflichtet Betreiber in Schlüsselbereichen wie Energienetzen, Krankenhäusern oder der Wasserversorgung dazu, strengere Sicherheitskonzepte und Notfallpläne umzusetzen. Die neuen Regelungen sollen alle zwei Jahre überprüft werden.
Die Innenminister der Länder begründeten die Dringlichkeit des Gesetzes mit konkreten Vorfällen: Sie verwiesen auf den Anschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar sowie auf hybride Angriffe, die mutmaßlich russischen Akteuren zugeschrieben werden. Solche Bedrohungsszenarien machten einheitliche und verbindliche Schutzstandards für die Infrastruktur in Deutschland notwendig.
Bundeswehr darf künftig Drohnen auf Polizeianordnung abschießen
Neben dem Kritis-Dachgesetz stimmte die Länderkammer einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu. Die Neuregelung erlaubt es der Bundeswehr, auf Anordnung der Polizei Drohnen abzuschießen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Gefahr durch unbemannte Flugobjekte, die zunehmend auch für Angriffe oder Spionage eingesetzt werden können.
Darüber hinaus forderte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung auf, Frauen und Mädchen besser vor heimlich aufgenommenen, sexuell motivierten Fotos und Videos zu schützen. Die Länderkammer drängt darauf, dass die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegt, der bestehende Lücken bei der Strafbarkeit solcher Handlungen schließt.


