Mobilität

Bundeskartellamt untersucht Preisbildung – doch hat wohl kaum Handhabe gegen steigende Spritpreise

Die Kraftstoffpreise sind so hoch wie lange nicht mehr. Nach Ansicht von Kartellamtspräsident Mundt gibt es kein Instrument gegen geopolitisch bedingte Preissprünge an Tankstellen.

Das Kartellamt dämpft Erwartungen an eine Spritpreiskontrolle.
Das Kartellamt dämpft Erwartungen an eine Spritpreiskontrolle.IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Trotz massiv gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Iran-Kriegs kann das Bundeskartellamt nach eigener Einschätzung wenig gegen die aktuelle Entwicklung ausrichten. Kartellamtspräsident Andreas Mundt stellte klar, dass es kein Instrumentarium gebe, um geopolitisch getriebene Preissteigerungen „quasi auf Knopfdruck" zu verhindern.

Seit Beginn des Iran-Kriegs hat sich Diesel um mehr als 25 Cent pro Liter verteuert, Superbenzin der Sorte E10 um mehr als 15 Cent. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte am Mittwoch eine kartellrechtliche Prüfung der Preissprünge an deutschen Tankstellen angekündigt. „Wir werden prüfen, dass nicht eine Situation ausgenutzt wird, die sich an den Märkten abbildet, aber nicht in dieser Höhe", sagte Reiche im Podcast von Table.Briefings. Sie stehe dazu in intensivem Austausch mit dem Bundeskartellamt.

Laufendes Verfahren auf Großhandelsebene bringt keine schnelle Lösung

Mundt versicherte, dass die Behörde die Preisentwicklung fortlaufend analysiere und eng mit dem Wirtschaftsministerium zusammenarbeite. Sollten sich Hinweise auf kartellrechtswidriges Verhalten der Mineralölkonzerne zeigen, werde man konsequent dagegen vorgehen. Allerdings setzte er die Erwartungen deutlich herab: Selbst ein ungewöhnlich hoher Abstand zwischen der Entwicklung des Rohölpreises und den Tankstellenpreisen – den man zumindest bei E5/E10 bislang gar nicht beobachte – würde keinen unmittelbaren Verdacht auf illegales Verhalten der Konzerne begründen.

Parallel untersucht das Kartellamt die für die Preisbildung wichtige Raffinerie- und Großhandelsebene in einem bereits laufenden Verfahren. Mundt erklärte, dass man Wettbewerbsstörungen auf dieser Ebene abstellen werde, falls solche festgestellt würden. Für die aktuellen Verwerfungen – insbesondere die steigenden Weltmarktpreise – schaffe aber auch dieses Verfahren keine kurzfristige Abhilfe.