Auf der jährlichen Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs zog der Präsident Hans-Josef Thesling eine gemischte Bilanz. Einerseits setzt eine gewisse Entspannung der Situation ein. Andererseits verbessern sich wesentliche Kennzahlen nicht.
Laut Thesling ging die Zahl der neu eingegangenen Verfahren erneut zurück und lag bei 1652. Hintergrund sei laut Präsidenten die in weiten Teilen seit Jahren unveränderte Rechtslage im Steuerrecht. Erledigt wurden 1847 Fälle, der Bestand sank auf 1318.
Eine problematische Situation zeigte sich bei der Verfahrensdauer. Die Verfahrensdauer nannte der BFH-Präsident „unbefriedigend“ und verwies auf den Abbau besonders schwieriger Altfälle. Bei über 1300 unerledigten Verfahren ist die Dauer von Verfahren nicht. Eine durchschnittliche Revisionsdauer erfordert auch jetzt noch 23 Monate.Ein deutlicher Rückgang sei nicht in Sicht.
Forderung nach mehr Spielraum
Um seinem Auftrag gerecht zu werden, brauche der BFH mehr Spielraum bei der Zulassung von Revisionen, so Thesling. Die bisherigen Pläne des Bundesjustizministeriums reichten nicht aus.
Beim Thema KI betonte er, dass Schriftsätze, die mit künstlicher Intelligenz generiert werden, bislang kaum Erfolg vor Gericht hätten. Gängige Tools besäßen derzeit keinen Zugriff auf kostenpflichtige juristische Fachdatenbanken. Entsprechend seien die Texte nicht aktuell genug. Trotzdem müsse der Einsatz von KI in der Justiz gesteigert werden. Die müsse mit Steuerberatern und Steueranwälten „Schritt halten“ müssen.


