Der Plan von Bundesenergieministerin Katherina Reiche (CDU), massiv Gaskraftwerke auszubauen, droht an der EU-Wettbewerbsaufsicht zu scheitern. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge verhandelt das Ministerium mit der Behörde über neue Kapazitäten von 12 bis 12,5 Gigawatt statt der geplanten 20 Gigawatt. Die Genehmigung von zwölf GW neuer Gaskraftkapazität hatte auch Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) angepeilt und mit der EU-Kommission weitgehend ausverhandelt.
Bei ihrem Amtsantritt hatte Reiche angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 Gigawatt gebaut werden sollen. Zwischenzeitlich war sogar von bis zu 36 GW die Rede. Damit will Reiche Dunkelflauten ausgleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen. Da die Kraftwerke als Back-up allerdings nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel. Solche Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen.
Reiche nicht erfolgreicher als Habeck
Auch Ex-Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte seine Pläne für den Gaskraftwerk-Ausbau wegen der Genehmigungen eindampfen müssen. Reiche war bislang offenbar nicht erfolgreicher. Ihre Verhandler gehen mittlerweile von deutlich geringeren neuen Gaskapazitäten aus, berichtete der Spiegel unter Berufung auf Teilnehmer eines Gesprächs zwischen Ministerium und Energieunternehmen.
Zwar bestätigte das Ministerium die Zahlen 12 bis 12,5 GW nicht. Es wurde aber laut Spiegel darauf verwiesen, dass Reiche im August gesagt habe, dass „bislang signifikant mehr als die Hälfte“ von 20 GW in Brüssel ausverhandelt worden seien. Damit habe die Ministerin bereits signalisiert, dass es wohl weniger als 20 GW werden.
Die EU-Kommission wollte sich zu dem „laufenden Prozess“ ebenfalls nicht äußern. „Wir unterstützen Deutschland bei der Entwicklung von Ideen und der Gestaltung von Maßnahmen, die mit den EU-Vorschriften übereinstimmen, Wettbewerbsverzerrungen und Handelsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vermeiden und den besten Nutzen für die Verbraucher bieten“, teilte ein Sprecher mit.


