Eine Deutsch-Marokkanerin muss sich wegen ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft beim Islamischen Staat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhob am 5. Februar Anklage gegen Oumaima I., wie die Behörde mitteilte.
Die Angeklagte soll Anfang 2015, damals noch als Heranwachsende, gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien gereist sein und sich dort der Terrormiliz angeschlossen haben. Nachdem ihr Mann bei Kämpfen ums Leben kam, heiratete sie laut Bundesanwaltschaft nacheinander zwei weitere IS-Mitglieder.
Haushaltsführung als Unterstützung gewertet
Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft Oumaima I. vor, ihre jeweiligen Ehemänner unterstützt zu haben. So konnten diese ungestört für den IS arbeiten.
Im März 2019 griffen kurdische Kräfte die Beschuldigte in Baghouz auf. Anschließend war sie bis 2021 im Lager al-Hol im Nordosten Syriens untergebracht. In diesem Lager wurden Tausende Angehörige von IS-Kämpfern festgehalten, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche.
Angeklagte auf freiem Fuß
Im Dezember 2022 kehrte Oumaima I. nach Deutschland zurück. Warum erst jetzt Anklage erhoben wird, dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht. Die Beschuldigte befindet sich weiterhin auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. (mit dpa und AFP)


