Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Die EU wirft London demnach vor, EU-Bürgern und ihren Familienmitgliedern in Großbritannien nach dem Brexit nicht die im Austrittsabkommen vereinbarten Rechte zu gewähren. Das teilte die EU-Kommission am Montag mit.
Das Austrittsabkommen schützt das Bleiberecht aller EU-Bürger, die bereits vor Ende 2020 einen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten und umgekehrt. Brüssel wirft Großbritannien vor, diese Rechte zu verletzten. Nach jahrelangen Verhandlungen komme die Kommission zu dem Schluss, „dass mehrere Elemente der Beschwerden unberücksichtigt bleiben, einschließlich der Rechte von Arbeitnehmern und der Rechte von erweiterten Familienmitgliedern“, teilte die Behörde mit.
Schon vor Brexit: Brüssel warf London vor, gegen EU-Regeln zu verstoßen
Obwohl Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist, kann die Kommission laut Brexit-Abkommen gegen das ehemalige Mitgliedsland vor den EuGH ziehen. Das gilt, weil die entsprechenden Verfahren schon vor dem Brexit eröffnet wurden: Bereits in seiner Zeit als Mitgliedstaat hatte Brüssel Großbritannien jahrelang vorgeworfen, gegen die EU-Regeln zu verstoßen.
Der britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich derzeit um einen „Neustart“ der Beziehungen zur EU. Seine Regierung spricht sich unter anderem für eine engere Zusammenarbeit in der Handels- und Verteidigungspolitik aus.

