Justiz

Brandenburger Tor mit Farbe besprüht: Klimaaktivistin freigesprochen

Die 24-Jährige besprühte das Wahrzeichen mit oranger Farbe. Nun wurde sie vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Für andere Aktionen wurde sie jedoch bereits verurteilt.

Mitglieder der Letzten Generation besprühten das Brandenburger Tor orange.
Mitglieder der Letzten Generation besprühten das Brandenburger Tor orange.Paul Zinken/dpa

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat eine Klimaaktivistin der Letzten Generation vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Berliner Zeitung auf Anfrage. Die 24-Jährige besprühte am 16. November 2023 das Brandenburger Tor mit oranger Farbe.

Als Begründung sagte die Richterin, dass die Farbe „in 30 Sekunden wieder weggekärchert“ wurde. Eine Sachbeschädigung läge nur dann vor, wenn es mit einer „nicht nur vorübergehenden Substanzänderung einhergeht“. Vor dem Gericht sagten die angeklagten Aktivistinnen, dass sie das Brandenburger Tor nicht dauerhaft beschädigen wollten. Sie hätten gewusst, dass die Farbe abwaschbar sei.

Vor den Aktivistinnen wurde das Berliner Wahrzeichen bereits von anderen Aktivisten besprüht, rund zwei Monate zuvor. Die Letzte Generation hatte sechs Säulen des Tores auf der Ostseite mit Farbe besprüht, die sich – im Gegensatz zu der Aktion im November – nicht so leicht abwaschen ließ. Danach wurde dort ein Graffitischutz angebracht. Trotzdem sprühten die Aktivistinnen erneut die Farbe auf das Tor.

Reinigung von Brandenburger Tor war schwierig

Die Reinigung des Brandenburger Tors erwies sich als kostspielig. Nach den ersten Reinigungsversuchen war befürchtet worden, dass einige Säulen des Tores für immer ein wenig orange bleiben könnten. Die ersten Reinigungsprofis fanden noch keinen Weg, die Farbe aus den Tiefen des teilweise sehr porösen Sandsteins zu entfernen. Das Unternehmen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ging von einer sechsstelligen Summe aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen beantragt. 1800 Euro für die 24-Jährige (180 Tagessätze à 10 Euro), 1500 Euro für eine weitere Aktivistin (150 Tagessätze à 10 Euro). Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Freispruch in Berufung gehen.

Die 24-Jährige wurde bereits mehrfach wegen ihrer Teilnahme an Aktionen der Letzten Generation verurteilt. Wegen einer Straßenblockade im Jahr 2023 verhängte das Amtsgericht Tiergarten 4200 Euro Geldstrafe gegen sie. Für eine Farbattacke auf einen Privatjet auf Sylt wurde sie zu sieben Monaten Haft verurteilt, wie die Letzte Generation in einem Beitrag auf Instagram mitteilte.