Mit Blick auf die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch hält Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) Leitlinien für den Umgang mit Lehrkräften für notwendig. „Denn klar ist: Die Verfassungstreue ist zu schwören und zu gewährleisten“, sagte er im Interview mit dem Tagesspiegel. Wenn es erhebliche Zweifel daran gebe, müsse der Staat eingreifen. Zusammen mit dem Innenministerium soll es daher konkrete Vorgaben geben.
Freiberg betonte, dass es sich um eine beamtenrechtliche Frage handle. Die Parteimitgliedschaft an sich sei bei der Einstellung von Lehrkräften nicht relevant – das gelte für die AfD ebenso wie für Sozial- oder Christdemokraten. Bekannt werde dies meist nur über öffentliche Quellen oder wenn Betroffene ihre Mitgliedschaft selbst publik machten.
Debatte über AfD-Mitglieder im Staatsdienst
Der Verfassungsschutz hatte die Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Behörde sieht bei der Partei eine zunehmende Radikalisierung, die gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Ob ein Verbotsverfahren eingeleitet wird, bleibt allerdings weiter umstritten – darüber müssten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden.
Die Einstufung hatte eine Debatte über mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst ausgelöst. Laut Innenministerium werde im Einzelfall geprüft, ob und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen nötig seien. Unter AfD-Mitgliedern wachse die Verunsicherung, vor allem bei jenen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Schon 2024 hatte der Landtag eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für angehende Beamte beschlossen, um deren Verfassungstreue zu prüfen. Diese Praxis wird derzeit überprüft.


