Verfassungsschutz

Nach Streit um AfD-Einstufung: Berliner Richter wird Brandenburgs neuer Verfassungsschutz-Chef

Die Innenministerin sowie der Verfassungsschutz-Chef mussten im Streit um die Einstufung der AfD ihren Posten abgeben. Nun wird der Posten neu besetzt.

Wilfried Peters wird künftig Brandenburgs Verfassungsschutz leiten.
Wilfried Peters wird künftig Brandenburgs Verfassungsschutz leiten.Christoph Soeder/dpa

Wilfried Peters, der derzeitige Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts, wird der nächste Verfassungsschutzchef in Brandenburg. Das Innenministerium kündigte an, Peters werde das Amt zum 14. Juli antreten. „Sein Profil und die Persönlichkeit passen hervorragend zu den von mir in den letzten Wochen kenntlich gemachten Anforderungen und Erwartungen“, sagte Brandenburgs parteiloser Innenminister René Wilke, und bezeichnete Peters als seine „erste Wahl“.

Peters folgt auf Jörg Müller, den die frühere Innenministerin Katrin Lange (SPD) im Mai in einem Streit um die Einstufung des Landesverbands der AfD entlassen hatte. Lange warf Müller vor, sie nicht rechtzeitig über die Hochstufung der Partei als gesichert rechtsextrem informiert zu haben. Diese Darstellung Langes wurde insbesondere von der CDU in Brandenburg in Zweifel gezogen. Etwa eine Woche nach der Entlassung Müllers trat Lange von ihrem Posten als Innenministerin zurück.

Brandenburgs Innenminister will Verfassungsschutzgesetz überarbeiten

Aufgabe des neu ernannten Verfassungsschutzchefs Peters wird es sein, das Verfassungsschutzgesetz zu überarbeiten, teilte Innenminister Wilke mit. „Das wird dazu beitragen, das Vertrauen und Zutrauen in den Verfassungsschutz weiter zu stärken.“ Der Jurist Peters sagte laut Mitteilung bislang: „Die neue Aufgabe übernehme ich als eine ungemein spannende und zugleich sehr anspruchsvolle Herausforderung in der Exekutive nach zahlreichen Jahren in der Justiz als Verwaltungsrichter.“

Wilke prüft derzeit als Folge des Streits um die Entlassung des Verfassungsschutzchefs Müller mögliche Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes, das ihm veraltet erscheint. Es geht dabei auch um die Frage, wer über die Bewertung wichtiger Beobachtungsobjekte entscheiden soll - die Spitze des Verfassungsschutzes oder des Ministeriums.

Peters ist seit April 2010 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin. Zuvor war er als Richter, auch in Brandenburg tätig. Im März dieses Jahres war Peters am Verwaltungsgericht Berlin unter anderem mit Sitzblockaden von Klimaaktivisten und Schmerzgriffen der Polizei befasst.