Die Brandenburger Landesregierung hat angegeben, weiterhin Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 von Selbstständigen und Unternehmen zurückfordern zu wollen – obwohl das Verwaltungsgericht Cottbus in zwei Fällen zugunsten der Kläger entschieden hat. Damit gibt es vorerst keinen Stopp der Rückforderungen, wie ihn etwa Baden-Württemberg nach ähnlichen Urteilen eingeleitet hat.
„Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen“, teilte Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) auf eine Anfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf mit. Die Märkische Oderzeitung berichtete zuerst darüber.
Nachträgliche Verschärfung der Förderbedingungen rechtswidrig
Zu Beginn der Pandemie im März 2020 hatte Brandenburg gestaffelte Hilfen aufgelegt, um Soloselbstständige und kleine Unternehmen während des Lockdowns zu stützen. Rund 76.800 Anträge gingen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein, etwa 85 Prozent wurden bewilligt – mit einem Gesamtvolumen von fast 577 Millionen Euro.
Als der Bund anschließend ein Programm mit strengeren Auflagen auflegte, bei dem nur noch Betriebskosten als Grundlage galten, passte Brandenburg seine Konditionen rückwirkend an. Das Verwaltungsgericht Cottbus beanstandete diese nachträgliche Verschärfung und gab den Klägern Recht. Die Landesregierung setzt diese Bewertung jedoch nicht um und will zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg abwarten.
Hunderte Fälle bleiben strittig, OVG soll entscheiden
Rund 20.700 Empfänger zahlten bislang freiwillig knapp 156 Millionen Euro zurück. Zusätzlich erließ die ILB in rund 7.600 Fällen Rückforderungsbescheide über etwa 61 Millionen Euro. Gegen die Bescheide legten rund 1.600 Betroffene Widerspruch ein, in fast 1.000 Fällen hielt die ILB an der Rückforderung fest – das führte zu 129 Klageverfahren. In 54 Fällen bestätigten die Verwaltungsgerichte die Rückforderungen.


