Feuerwerk

Böllerverbotszonen in Berlin: In diesen Bereichen ist Feuerwerk untersagt

Aufgrund der Ausschreitungen an Silvester im vergangenen Jahr gibt es neue Pyrotechnikverbotszonen in Berlin. Diese Straßen sind betroffen.

Silvester am Alexanderplatz: In diesem Jahr darf hier kein Feuerwerk gezündet werden.
Silvester am Alexanderplatz: In diesem Jahr darf hier kein Feuerwerk gezündet werden.Sebastian Wells

Um Ausschreitungen an Silvester wie im Jahr 2022 zu vermeiden, hat die Berliner Polizei in diesem Jahr drei Böllerverbotszonen festgelegt. Sie befinden sich am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen, wie die Berliner Polizei mitteilte. Grund für die Verbotszonen sind Sicherheitsbedenken. Im vergangenen Jahr wurden Feuerwehrkräfte bei ihrem Einsatz unter anderem mit Pyrotechnik und Steinen attackiert.

Darüber hinaus ist die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Silvesterfeier am Brandenburger Tor seitens der Veranstalter untersagt.

Silvester 2023: Böllerverbot am Alexanderplatz

Berliner sollen am 31. Dezember sorgenfrei den Alexanderplatz queren können: Die Polizei hat angekündigt, dass der gesamte nördliche Bereich des Alexanderplatzes ab 18 Uhr pryotechnikfrei bleiben soll. Der Bereich zieht sich vom S-Bahnhof Alexanderplatz bis zur Alexanderstraße. Es ist verboten, Pyrotechnik in diesem Bereich mitzubringen, zu verwenden oder von außen in diesen Bereich zu feuern.

Böllerverbotszone Alexanderplatz:
  • Alexanderplatz Nr. 1 („Berolinahaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 2 („Alexanderhaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 3
  • Neubau Alexanderplatz o. Nr. (Baufeld)
  • Alexanderplatz Nr. 7
  • Alexanderplatz Nr. 9

Ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerke. Die Berliner Polizei kündigte an, die Zonen zu überwachen und das Verbot durchzusetzen.

Silvester 2023: Kein Feuerwerk im Steinmetzkiez

Auch in Schöneberg gibt es im Steinmetzkiez eine Verbotszone. Ab 18 Uhr am 31. Dezember bis um 6 Uhr am 1. Januar sind Feuerwerkskörper untersagt.

Böllerverbot in Schöneberg, im Bereich Potsdamer Straße/Alvensleben-/Steinmetz-/Pallas-/Goebenstraße, begrenzt durch:
  • Winterfeldtstraße 1 sowie 4
  • Potsdamer Straße 160 sowie 147
  • Steinmetzstraße 11 sowie 68 bis zur Bauflucht der Bülowstraße
  • Alvenslebenstraße 8 sowie 20
  • Steinmetzstraße 26 B sowie 52
  • Potsdamer Straße 180 sowie Potsdamer Straße 171/173
  • Pallasstraße 28 sowie Pallasstraße 6

Nach Ausschreitungen in Neukölln: Verbotszone an der Sonnenallee

Polizei und Feuerwehr rechnen außerdem mit einem neuen Brennpunkt in Neukölln. Sie befürchten, dass der Konflikt zwischen Israel und der Hamas, sich an Silvester im Bezirk widerspiegeln könnte. Im vergangenen Jahr war es hier zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gekommen. Um die Situation vorzeitig zu deeskalieren, wurde eine neue Pyrotechnikverbotszone an der Sonnenallee geschaffen. 

Hier ist Pyrotechnik in Neukölln verboten im Bereich Sonnenallee, Friedel-/Reuter-/Pannier-/Tellstraße, begrenzt durch:
  • Friedelstraße 7 sowie 56
  • Reuterstraße 32 sowie 59
  • Pannierstraße 9A sowie 55
  • Tellstraße 7 sowie 8
  • Sonnennallee 42 sowie 43
  • Pannierstraße 1 sowie 64
  • Reuterstraße 23 sowie 71
  • Sonnenalle 15 sowie 18