Naturschutz

Trotz strengem Schutz: Biber am Flughafen BER dürfen geschossen werden

Der Landkreis Dahme-Spreewald gibt Biber auf dem Flughafengelände zum Abschuss frei. In Mitte versucht sich der Bezirk an einer anderen Lösung.

Biber leben auch auf dem Gelände des Hauptstadtflughafens.
Biber leben auch auf dem Gelände des Hauptstadtflughafens.Patrick Pleul/dp-

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat einen Abschuss von Bibern auf dem Gelände des Berliner Flughafens BER genehmigt. Wie der Landkreis am Freitag mitteilte, darf der Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ die Tiere bis zum März kommenden Jahres erschießen.

Grund dafür seien die Gefahren, die durch eine Biberpopulation auf dem Flughafengelände entstehen könnten. Dazu gehörten besonders die Verstopfung von Flutgraben und anderen Ableitungen durch die Dämme der Biber. In den vergangenen Jahren sei es immer wieder zu Rückstau von Wasser. Der Biber ändere das geregelte Ablaufen von Niederschlagswässern. „Das kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen,“ so der Landkreis. 

Biber in Deutschland eigentlich streng geschützt

Der Selchower Flutgraben erfülle wichtige Funktionen, einerseits für die gesicherte Ableitung von Niederschlagsmengen des Flughafens BER, aber auch die Sicherung von Siedlungen von Schulzendorf und Zeuthen.

Im Tiergarten versucht der Bezirk Mitte hingegen, die Biberpopulation mithilfe eines Schutzanstriches und sogenannter Ablenkfütterung umzulenken. Bestimmte wertvolle Bäume wurden am Freitag mit einem atmungsaktiven Anstrich aus Quarzsand bestrichen, der die Biber vom Verbiss abhalten soll, wie der Bezirk mitteilte. 

Aus Sicht des Bezirks ist die Rückkehr des Bibers in den Tiergarten ein Erfolg für den Artenschutz. Die Hoffnung ist, die Biber durch das Anbringen des Anstrichs in Bereiche des Tiergartens umzulenken, die aus Naturschutzsicht weniger problematisch sind.

Grundsätzlich gelten Biber in Deutschland als besonders streng geschützt. Die Tötung oder Verletzung der Tiere wird in Berlin und Brandenburg eigentlich mit einem Bußgeld von 50.000 bis 65.000 Euro bestraft. Jegliche Entnahme der Tiere aus ihrer Umgebung ist eigentlich verboten. Laut Bund Naturschutz ist der Lebensraum der Tiere durch die Begradigung oder Stauung von Flüssen und Bächen bedroht. Je mehr Straßen und Bahngleise das Revier des Bibers durchschneiden, desto höher sei auch das Risiko, dass Biber bei einem Zusammenstoß sterben.