Berlin

Berliner Verfassungsgericht: Grüne Vizepräsidentin warf AfD-Abgeordneten unrechtmäßig aus Sitzung

Die Richter sehen die Rechte des Parlamentariers verletzt. Der Ordnungsverstoß sei nicht schwerwiegend genug gewesen.

Das Berliner Verfassungsgericht erklärte den Sitzungsauschluss eines AfD-Abgeordneten durch Bahar Haghanipour von den Grünen für rechtswidrig.
Das Berliner Verfassungsgericht erklärte den Sitzungsauschluss eines AfD-Abgeordneten durch Bahar Haghanipour von den Grünen für rechtswidrig.Hannes P Albert

Das Berliner Verfassungsgericht hat den Sitzungsausschluss eines AfD-Abgeordneten durch die grüne Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses für rechtswidrig erklärt. Die Richter stellten einstimmig fest, dass Harald Laatsch in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt wurde, wie aus einer Information der Verwaltung an alle Berliner Abgeordneten hervorgeht. Zuvor berichtete auch die B.Z.

Der Vorfall ereignete sich Ende März 2025 während einer Plenarsitzung. Bei einer Debatte über Solidarität mit dem inhaftierten Istanbuler Bürgermeister behauptete ein AfD-Abgeordneter, auch in Deutschland gebe es politische Repression – die AfD kenne das nur zu gut. Als Zwischenrufe aus anderen Fraktionen folgten, konterte ein weiterer AfD-Politiker mit den Worten: „Ihr seid Heuchler!“

Laatschs Kommentar in keinem Protokoll verzeichnet

Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Bahar Haghanipour erteilte daraufhin einen Ordnungsruf. Als AfD-Abgeordnete protestierten, folgte ein zweiter Ordnungsruf mit der Ankündigung, ein dritter führe zum Sitzungsausschluss.

Der Abgeordnete Laatsch reagierte dennoch mit einem Kommentar, der allerdings nicht zu verstehen war und in keinem Protokoll dokumentiert ist. Laatsch behauptete später, seine Äußerung habe sich nicht gegen Haghanipour gerichtet. Die Vizepräsidentin schloss ihn trotzdem aus der Sitzung aus. Als er zunächst sitzen blieb, forderte sie den Plenardienst auf, für die Einhaltung des Ordnungsrufs zu sorgen.

AfD-Abgeordneter hält Sitzungsausschluss für unverhältnismäßig

Laatsch legte Einspruch bei der Parlamentsspitze ein, scheiterte jedoch. Ende April wandte er sich an das Verfassungsgericht. Er argumentierte, der Sitzungsausschluss sei unverhältnismäßig und willkürlich gewesen, Zwischenrufe seien Ausdruck gelebter Demokratie. Die Gegenseite hielt den Ausschluss wenige Minuten vor Sitzungsende für gerechtfertigt.

Die Verfassungsrichter werteten Sitzungsprotokolle und Videoaufnahmen aus. Ihr Urteil: Die Voraussetzungen für einen Sitzungsausschluss hätten nicht vorgelegen. Der Abgeordnete habe sich zwar gegenüber der Würde des Abgeordnetenhauses abträglich verhalten, die Ordnung sei aber nicht in „grober Weise“ verletzt worden.