Justiz

Urteil in Berlin: Straßenblockaden der Letzten Generation sind Nötigung

Protestaktionen von Klimaaktivisten haben in Berlin zahlreiche Staus verursacht. Nun stellte das Berliner Kammergericht fest: Straßenblockaden sind eine Nötigung. 

Eine Straßenblockade der Letzten Generation in Berlin. 
Eine Straßenblockade der Letzten Generation in Berlin. Volkmar Otto

Straßenblockaden der Letzten Generation haben in der Vergangenheit die Nerven von dem ein oder anderen Verkehrsteilnehmer strapaziert. Das Berliner Kammergericht hat nun erstmals die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. Damit ist die Verurteilung eines 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 600 Euro rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.

Das Mitglied der Klimagruppe Letzte Generation hatte sich am 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade in Berlin-Spandau beteiligt. Einige Teilnehmer hatten sich dabei an der Straße festgeklebt, der inzwischen 62-Jährige jedoch nicht. Gleichwohl wurde der Mann wegen seiner Beteiligung an der rund 20-minütigen Blockade verurteilt – zu Recht, wie das Gericht in dritter Instanz entschied. (Az.: 3 ORs 69/23)

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