Nach wochenlanger Auseinandersetzung innerhalb des rot-grün-roten Regierungsbündnisses in Berlin steht endlich fest: Der Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2030 findet am 26. März statt – anderthalb Monate nach der Wiederholung der Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksparlamenten am 12. Februar. Darauf hat sich der Senat in seiner Sitzung am Dienstag festgelegt. Der Versuch des Bündnisses, eine Zusammenlegung beider Abstimmungen juristisch durchzusetzen, ist in der vergangenen Woche vorerst gescheitert. Das Bündnis Klimaneustart will mit dem Volksentscheid erreichen, dass Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird.
„Am Ende haben wir uns dazu entschlossen, den wirklich virulenten Warnungen des Landeswahlleiters zu entsprechen und die Termine zu trennen“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung. „Wir wollten nicht die Wiederholung der Wiederholungswahl riskieren.“
Der spätestmögliche Termin für den Volksentscheid wäre der 2. April gewesen, vier Monate nach der formellen Einleitung des Verfahrens. Da an dem Wochenende aber die Osterferien beginnen, habe man sich auf den 26. März verständigt: „Ein ganz normaler Sonntag im März“, wie Giffey sagte.
Spranger hatte sich schon früh gegen einen gemeinsamen Termin des Volksentscheids und der Wahlen positioniert und dabei unter anderem organisatorische Gründe ins Feld geführt. Auch Landeswahlleiter Stephan Bröchler hält einen gemeinsamen Termin für nicht realistisch. Die Grünen hatten die Forderung des Bündnisses nach nur einem Termin lange unterstützt, schließlich aber nachgegeben.
Bleibt die Frage nach den Kosten: Für die Wiederholung der Berliner Wahlen sowie zu Teilen der Bundestagswahl – der Termin steht noch nicht fest – hat sich der Senat 39 Millionen Euro genehmigt. Davon soll unter anderem ein deutlich erhöhtes Erfrischungsgeld von bis zu 240 Euro an die Wahlhelfer gezahlt werden, was zu einem wahren Ansturm von Freiwilligen geführt hat. Mehr als 50.000 Menschen haben sich gemeldet, 7000 mehr als benötigt. Für den Volksentscheid, so Innensenatorin Iris Spranger (SPD), wünsche sie sich jetzt auch eine Summe von bis zu 240 Euro für die Wahlhelfer. Dazu befinde sie sich in Gesprächen mit der Senatsfinanzverwaltung.
Die Grünen erhofften sich von einer Zusammenlegung von Wahl und Volksentscheid eine größere Mobilisierung, von der die Initiative und auch sie selbst mutmaßlich profitiert hätten. Bedenken des Wahlleiters, ein gemeinsamer Urnengang könnte die Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksversammlungen erneut gefährden, werteten sie als „bestellte Skepsis“. In Wahrheit wolle die Innenverwaltung – und damit die SPD – eine Grünen-Mobilisierung verhindern.
Grüne haben ihren Protest gegen die Trennung der Termine aufgegeben
Dennoch hat die Regierungspartei ihre wochenlange Ablehnung einer Trennung der Termine mittlerweile aufgegeben – wenn auch unter Protest. „So sehr wir uns eine Zusammenlegung von Wiederholungswahl und Abstimmung gewünscht hätten, so deutlich wurde, dass die Trennung der Termine aufgrund der fehlenden Vorbereitung und Verschleppung nicht mehr verhindert werden kann“, sagte Grünen-Landesvorsitzender Philmon Ghirmai am Montag.
Auch die Initiative selbst zeigt sich nachhaltig verstimmt. Innensenatorin Spranger wiederholte am Dienstag mehrfach, dass sie die Klimaschützer für Montag noch einmal in ihren Dienstsitz in Berlin Mitte eingeladen habe. „Da sind sie leider nicht gekommen“, sagte Spranger. Da hätte sie den Klimaschützern aber auch nur sagen können, dass es mit dem gemeinsamen Termin nicht klappt.
Juristisch ist der Streit um die Termine noch immer nicht endgültig abgeschlossen. Allerdings war die Bürgerinitiative Klimaneustart vorige Woche auch in zweiter Instanz damit gescheitert, den Senat zu einer Zusammenlegung der Termine zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde zurück. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, den Senat zu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Wiederholungswahl festzulegen. Das Oberverwaltungsgericht argumentierte nun, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die Verwaltungsgerichte seien hierfür nicht zuständig.



