Kriminalität

Berliner Polizist soll Kollegin betäubt und zur Vergewaltigung angeboten haben

In seiner Wohnung soll der Mann die 35-Jährige mit K.o.-Tropfen betäubt und dann Sex mit ihr auf einer Datingplattform inseriert haben. Warum ist der 36-Jährige nicht in Haft? Das sagt die Staatsanwaltschaft.

Ein Berliner Polizist soll eine Kollegin mit K.o.-Tropfen betäubt und zum Sex auf einer Datingplattform angeboten haben.
Ein Berliner Polizist soll eine Kollegin mit K.o.-Tropfen betäubt und zum Sex auf einer Datingplattform angeboten haben. Christian Thiele/dpa

Ein Berliner Polizist soll eine Kollegin mit K.o.-Tropfen betäubt und Sex mit ihr auf einer Datingplattform angeboten haben. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung widerstandsunfähiger Personen. Das bestätigen die Behörden auf Anfrage der Berliner Zeitung.

Demnach habe der 36-jährige Tatverdächtige am 11. März eine 35-jährige Kollegin mit den K.o.-Tropfen in seiner Berliner Wohnung betäubt und sie im Netz zur Vergewaltigung angeboten. Ein Zeuge, der das Inserat entdeckt hatte, rief die Polizei.

Einsatzkräfte nahmen ihren Kollegen kurz darauf in seiner Wohnung fest. Vor Ort stellten die Beamten Betäubungsmittel fest. Unklar ist, ob der Mann selbst oder andere die Frau vergewaltigt haben. Wer was getan habe, werde derzeit geprüft, heißt es vonseiten der Berliner Staatsanwaltschaft. Es stehe der Verdacht im Raum, dass der heute 36-Jährige seine Kollegin vergewaltigt haben könnte.

Kollegin mit K.o.-Tropfen betäubt: Verdächtiger nicht in U-Haft

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte der Berliner Zeitung weiter, der Polizist sei vom Dienst freigestellt worden. Er befindet sich aber nicht in Haft, da keine Fluchtgefahr bestehe.

Datenträger seien sichergestellt worden und würden derzeit noch ausgewertet, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das 35 Jahre alte Opfer und der Zeuge seien bereits vernommen worden, erklärte die Behördensprecherin weiter. Der Polizist habe sich bislang nicht geäußert, so die Sprecherin.

Als K.o.-Tropfen werden verschiedene Arten von Drogen bezeichnet, etwa Ketamin, ein Narkosemittel aus der Tiermedizin, und GHB (Gammahydroxybuttersäure), umgangssprachlich Liquid Ecstasy genannt. In Clubs werden die Mittel in niedrigeren Dosierungen auch freiwillig als Partydrogen genommen. Täter schütten die Substanzen ihren Opfern heimlich in Getränke, um sie zu betäuben oder wehrlos zu machen. Tatorte sind häufig etwa Kneipen, Bars und Clubs.