Die Grünen und Linken im Abgeordnetenhaus Berlin haben angekündigt, eine Teilregelung des sogenannten Schneller-Bauen-Gesetzes verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Beide Oppositionsfraktionen kündigten dazu einen Normenkontrollantrag beim Berliner Verfassungsgerichtshof an.
Konkret geht es dabei um eine Regelung zur Frage, wann der Berliner Senat die Zuständigkeit für Bauprojekte an sich ziehen kann, wenn sie in Verantwortung der Bezirke aus Sicht des Senats zu langsam vorankommen. Dass das bereits für Wohnungsbauvorhaben ab 50 Wohneinheiten gelten soll, halten Grüne und Linke für verfassungswidrig.
Grüne und Linke kritisierten „Schneller-Bauen-Gesetz“
Das Abgeordnetenhaus hatte das „Schneller-Bauen-Gesetz“ im Dezember 2024 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Ziel des Gesetzespaketes ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren und damit das Bauen insgesamt zu beschleunigen. Ein dazugehöriges Ausführungsgesetz, auf das sich die Normenkontrollklage bezieht, wurde im Juli 2025 beschlossen.
Durch das Gesetzesprojekt gibt es zahlreiche Änderungen auch in bereits geltenden Landesgesetzen. Unter anderem werden Zuständigkeiten neu geordnet und Fristen verkürzt. Grüne und Linke kritisierten das Gesetz damals, das Gesetz sei eine Misstrauenserklärung gegenüber den Genehmigungsbehörden in den Bezirken. Bei größeren Bauvorhaben bekommt der Senat die Möglichkeit, die Zuständigkeit bei Genehmigungsverfahren an sich zu ziehen, was beide Oppositionsparteien für falsch halten.
Die Grünen warfen Gaebler außerdem vor, Natur- und Artenschutz zu vernachlässigen, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Diese Kritik hatten vorher bereits mehrfach auch Umwelt- und Naturschutzverbände geäußert.


