Kriminalität

Berliner Sozialgericht: Falscher Psychotherapeut muss Honorar zurückzahlen

Ein Heilbehandler aus Berlin kaufte sich seine Abschlüsse und behandelte Patienten als Psychotherapeut. So verdiente er mehr als 110.000 Euro. Das Geld muss er nun zurückzahlen.

Berliner Sozialgericht: Ein Heilbehandler muss über 110.000 Euro erschlichene Honorare zurückzahlen.
Berliner Sozialgericht: Ein Heilbehandler muss über 110.000 Euro erschlichene Honorare zurückzahlen.Volkmar Otto

Ein Berliner Heilbehandler, der seine Zulassung als Psychotherapeut durch Vorlage gefälschter Abschlusszeugnisse erschlichen hat, hat keinen Anspruch auf sein Honorar. Das entschied das Sozialgericht Berlin. „Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besessen hat oder seine Patienten mit ihm zufrieden gewesen sind, kommt es nicht an“, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Der Beschuldigte wurde bereits im Jahr 2018 vom Amtsgericht Mannheim wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt. Er hatte sich seine Diplome, einen Doktortitel sowie den Abschluss von Fachprüfungen als Kinder- und Jugendpsychologe gekauft und wurde zu einem Vertragsarztsitz als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut in Baden-Württemberg zugelassen. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlte ihm für seine Honorare mehr als 110.000 Euro.

Berliner Sozialgericht: Ohne Approbation kein Recht auf Honorare

Nach seiner Verurteilung forderten die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkasse AOK Niedersachsen das Honorar zurück. Da der Mann die Forderung zurückwies, landete der Fall vor dem Sozialgericht Berlin. Das Gericht entschied, dass der Mann die Honorarkosten erstatten müsse, da er kein approbierter Heilbehandler sei und deshalb kein Anspruch auf das Honorar gehabt habe.

Wäre es ihm tatsächlich darum gegangen, bedürftigen Menschen zu helfen, wie er im Gerichtsverfahren mitteilte, hätte er seine Hilfe jederzeit ehrenamtlich bei einem Sozialverband anbieten können, hieß es vom Sozialgericht weiter. Stattdessen habe der Mann vorsätzlich gehandelt, da er gewusst habe, dass er ohne die Approbation keine Honorare anmelden könne. Seine diversen Fortbildungen und zufriedenen Patienten seien für den Fall unerheblich.