Der Zivilsenat des Berliner Kammergerichts hat die Berufung von Arafat Abou-Chaker im Prozess gegen den Rapper Bushido abgewiesen. Das bestätigte das Kammergericht der Berliner Zeitung. Die Richter bestätigten damit das Urteil des Berliner Landgerichts, demzufolge Abou-Chaker Geld an Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) zurückzahlen muss.
Dabei geht es um die von Bushido an Abou-Chaker gezahlten Managerhonorare, die nun vollständig zurückerstattet werden müssen. Insgesamt 1.780.805,59 Euro, zuzüglich Zinsen. Abou-Chaker werden auch die „Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt“.
Jahrelanger Rechtsstreit zwischen Bushido und Abou-Chaker
Arafat Abou-Chaker wurde vom Landgericht dazu verurteilt, an Bushido diesen ca. 1,78 Mio. EUR zu zahlen. Dagegen wehrte er sich – ohne Erfolg, wie jetzt klar ist.
Seit Jahren führen Bushido und Abou-Chaker einen Rechtsstreit. Hintergrund ist dabei vor allem um die Frage, ob und inwiefern Abou-Chaker gleichberechtigter Geschäftspartner oder nur Manager von Bushido war. Abou-Chaker hatte stets betont, es habe eine entsprechende Vereinbarung als Geschäftspartner gegeben. Daher habe er an Bushidos Einnahmen aus Plattenverkäufen und Konzerten beteiligt werden müssen. Das Berliner Kammergericht sieht dies anders.


