Bildung

Berliner Eltern aufgepasst: So beantragen Sie einen Kita-Gutschein

In Berlin benötigen Eltern einen Kita-Gutschein, um ihre Kinder in einer Kita oder Kindertagespflegestelle anzumelden. Alle Infos zur Beantragung und Nutzung des Gutscheins.

Berliner Eltern brauchen einen sogenannten Kita-Gutschein, um ihr Kind in einer Kita oder Kindertagespflegestelle anmelden zu können.
Berliner Eltern brauchen einen sogenannten Kita-Gutschein, um ihr Kind in einer Kita oder Kindertagespflegestelle anmelden zu können.Panthermedia/imago

Wenn Eltern in Berlin planen, ihre Kinder in einer Kita oder bei einer Kindertagespflege betreuen zu lassen, ist ein Kita-Gutschein erforderlich. „Diesen können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, sofern dort ein Platz frei ist“, teilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Facebook mit. Ab dem ersten Lebensjahr eines Kindes ist eine Betreuung von bis zu sieben Stunden täglich ohne Nachweis möglich. Für längere Betreuungszeiten, wie sie durch Beruf, Studium oder familiäre Gründe notwendig sein können, muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.

Der Antrag für den Kita-Gutschein wird beim Jugendamt des Wohnbezirks gestellt, unabhängig davon, in welchem Bezirk die Betreuung erfolgen soll. Eltern können entweder das Online-Formular nutzen oder das Formular „Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“ ausdrucken und ausfüllen.

Wichtig ist, den Gutschein frühestens neun Monate und spätestens zwei Monate vor Beginn der Betreuung zu beantragen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten alle erforderlichen Nachweise direkt beigefügt werden. Wenn sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages Änderungen in der Familien- oder Arbeitssituation ergeben, müssen diese dem Jugendamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Quelle: Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Facebook

Bei der Erstellung des Artikels wurden KI-Technologien eingesetzt.