Steuerabgabe

Berliner Bezirke: Neuer Vorstoß für Einweg-Verpackungssteuer – Senat lehnt das Vorhaben bisher ab

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bringt eine Vorlage im Rat der Bürgermeister durch. Rückenwind erhalten die Befürworter der Steuer aus Karlsruhe.

Die Berliner Bezirke starten eine neuen Anlauf für eine Verpackungssteuer.
Die Berliner Bezirke starten eine neuen Anlauf für eine Verpackungssteuer.Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Streit um eine Verpackungssteuer in Berlin geht in die nächste Runde: Die zwölf Berliner Bezirke haben sich für die Einführung einer Abgabe auf Einweg-Kaffeebecher, Pizzakartons und Aluschalen ausgesprochen. Das grün geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg legte im Rat der Bürgermeister eine entsprechende Vorlage vor, die dort angenommen wurde, wie der Bezirk mitteilte.

Der Berliner Senat stellt sich jedoch weiterhin quer. Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung einen Alleingang Berlins bei der Verpackungssteuer abgelehnt. Die Begründung: Der Verwaltungsaufwand sei sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Steuerverwaltung zu hoch. Eine solche Regelung müsse auf Bundesebene getroffen werden – insbesondere dann, wenn nur einzelne Länder oder Kommunen vorangingen, so die Position des Senats.

Bezirke tragen die Kosten, Anwohner zahlen die Zeche

Friedrichshain-Kreuzberg wertet die Annahme der Vorlage als deutliches Signal an den Senat, „seine bisherige Blockadehaltung" aufzugeben. Die Steuer könne den Müll im öffentlichen Raum spürbar verringern, weil sie einen finanziellen Anreiz schaffe, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen, argumentiert der Bezirk.

Derzeit bleiben die Bezirke auf den Kosten für die Beseitigung von Einwegverpackungen im öffentlichen Raum sitzen. Diese Ausgaben werden über die Straßenreinigungsgebühren an die Anwohner weitergegeben – nicht an die Unternehmen, die den Verpackungsmüll verursachen.

Rückenwind erhalten die Befürworter der Steuer aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 22. Januar 2024 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungskonform erklärt. Dort wird die Abgabe bereits seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck erhoben, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen anfallen. Das Tübinger Modell gilt damit als rechtlich abgesichertes Vorbild für andere Kommunen.