Kriminalität

Berlin und Brandenburg: Fälle von häuslicher Gewalt werden kaum bestraft

Nur ein Bruchteil der Fälle von häuslicher Gewalt führt in der Hauptstadt und in Brandenburg zu Anklagen vor Strafgerichten. Das zeigen Daten der Staatsanwaltschaften beider Bundesländer.

Drei von vier Ermittlungsverfahren zu häuslicher Gewalt stellt die Berliner Staatsanwaltschaft ein.
Drei von vier Ermittlungsverfahren zu häuslicher Gewalt stellt die Berliner Staatsanwaltschaft ein.Fabian Sommer/dpa

Fälle von häuslicher Gewalt werden in Berlin und Brandenburg nur selten strafrechtlich verfolgt. Das zeigen Daten der Staatsanwaltschaften beider Bundesländer, wie der RBB berichtet. Demnach werden mehr als drei Viertel aller Verfahren eingestellt.

In Berlin bearbeitete die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr 15.045 Verfahren mit Bezug zu häuslicher Gewalt. Lediglich in 441 Fällen – das entspricht 2,9 Prozent – kam es zu einer Anklage. In weiteren 797 Fällen wurde ein Strafbefehl erlassen, also eine Bestrafung ohne mündliche Gerichtsverhandlung, meist in Form einer Geldstrafe. Rund 76 Prozent aller Verfahren wurden eingestellt, etwa wegen mangelnder Beweise.

In Brandenburg liegt die Einstellungsquote mit 85,8 Prozent noch höher. Von 2983 Verfahrenseingängen im Jahr 2024 führten nur 190 zu einer Anklage (6,4 Prozent), 83 weitere endeten mit einem Strafbefehl.

Verfahrenszahlen in Berlin steigen weiter

Die Zahl der Ermittlungsverfahren zu häuslicher Gewalt hat in Berlin deutlich zugenommen. Wurden 2021 noch 11.078 Fälle bearbeitet, waren es 2024 bereits rund 4000 mehr. Nach vorläufigen Auswertungen wurde 2025 mit 16.343 Verfahrenseingängen ein neuer Höchststand erreicht.

In Brandenburg blieben die Fallzahlen dagegen auf einem Niveau, das gemessen an der Bevölkerung auffällig niedrig erscheint. Vermutlich liegt in ländlichen Regionen die Hemmschwelle für Anzeigen höher. „Betroffene haben oft die Angst: Was sollen die Nachbarn von mir denken?“, erklärt Dorothee Dienstbühl, Kriminalistik-Professorin an der Hochschule der Polizei Brandenburg.

Dunkelfeld ist erheblich größer

Die offiziellen Statistiken bilden nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gewalt ab. Eine laufende Studie des Bundeskriminalamts gemeinsam mit dem Bundesfamilien- und dem Bundesinnenministerium ergab, dass weniger als zehn Prozent der Fälle angezeigt werden. Bei Gewalt in Partnerschaften liegt die Quote sogar unter fünf Prozent.

Viele Formen von Gewalt seien zudem strafrechtlich nicht erfassbar, so Dienstbühl. Psychische Gewalt etwa, wenn Frauen unter Druck gesetzt werden oder ihr Alltag kontrolliert wird, lasse sich kaum verfolgen: „Das kriegen wir überhaupt nicht verurteilt.“

Betroffene geben oft auf

Die Berliner Fachanwältin Christina Clemm, die vor allem gewaltbetroffene Frauen berät, beschreibt die langwierigen Verfahren als enorme Belastung. Viele Betroffene seien nicht bereit auszusagen, „weil sie nicht die Sicherheit haben, ohne weitere Gefahren aussagen zu können“. Zudem fehle es häufig an geschulter Begleitung durch Opferhilfe-Organisationen.

Frauenhilfeeinrichtungen kritisieren, dass die Polizei kaum präventiv handeln könne. „Die Polizei arbeitet nach dem Prinzip, dass sie erst etwas tut, wenn etwas passiert ist“, sagt eine Sozialarbeiterin aus dem Norden Berlins, die aus Angst vor Bedrohung anonym bleiben möchte. Betroffene berichten zudem, dass ihnen von Ermittlungsbehörden zu selten geglaubt oder das Ausmaß der Gewalt heruntergespielt werde.

Polizei verweist auf bestehende Standards

Die Polizei Berlin erklärt, dass für Einsätze bei häuslicher Gewalt Standards für Tatortarbeit und Spurensicherung gelten, die auch „den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen“ umfassen. Die Polizei Brandenburg weist darauf hin, dass eine wirksame Bekämpfung nur im Zusammenwirken mit Justiz, Jugendämtern und Opferhilfeeinrichtungen möglich sei.

Fachanwältin Clemm fordert für Fälle häuslicher Gewalt die Möglichkeit einer richterlichen Videovernehmung, wie sie bei Sexualstraftaten bereits existiert. Betroffenen bliebe damit erspart, mehrfach aussagen zu müssen. „Das bräuchten wir dringend bei Partnerschaftsgewalt“, so Clemm. „Da ist der Druck noch größer als bei einem Fremdtäter.“