Gegen die Umbenennung einer Straße in Berlin können sich nur Anwohnende juristisch wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes abgewiesen, der die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte auf dem Rechtsweg verhindern wollte. Im Falle der Mohrenstraße fehle es dem Kläger an der erforderlichen Klagebefugnis, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag.
Der in Berlin-Lichtenberg lebende Kläger wandte sich im Juni vergangenen Jahres gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr in Höhe von 148,27 Euro.
Mohrenstraße: Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße
Straßenumbenennungen unterlägen der gerichtlichen Kontrolle nur soweit ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte vorliege. Eine solche Verletzung könne insoweit lediglich durch Anwohner geltend gemacht werden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


