Wer in Berlin eine Zahlungsklage mit niedrigem Streitwert einreichen will, kann dies künftig komplett digital tun. Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beschlossen, am Amtsgericht Schöneberg ab dem 15. April ein sogenanntes Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit einzuführen. Das teilte die Senatskanzlei mit.
Das digitale Verfahren richtet sich an Kläger, die Zahlungsansprüche mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro geltend machen wollen. Es wird als alternative Verfahrensart neben dem herkömmlichen Zivilprozess erprobt – ersetzt diesen also nicht, sondern ergänzt ihn.
Mit dem Pilotprojekt verfolgt Berlin zwei Ziele: Zum einen soll der Zugang zu Gerichten bei geringen Streitwerten erleichtert werden. Zum anderen soll die Arbeit am Gericht effizienter werden, so die Senatskanzlei.
Videoverhandlungen geplant
Neben der Möglichkeit, Klagen vollständig online einzureichen, sollen Zivilprozesse auch durch den verstärkten Einsatz digitaler Kommunikationstechnik bürgerfreundlicher gestaltet werden. Konkret plant das Amtsgericht Schöneberg eine Ausweitung von Verhandlungen per Video, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Damit könnten Beteiligte an Gerichtsterminen teilnehmen, ohne persönlich vor Ort erscheinen zu müssen.
Berlin nimmt mit dem Vorhaben eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Justiz ein. Ob und wann das Online-Verfahren auf weitere Gerichte oder höhere Streitwerte ausgeweitet wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor.


