Justiz

Urteil in Berlin: 52-Jähriger muss wegen Holocaust-Leugnung bei Demo in Haft

Ein Mann leugnet bei einer Lkw-Demo in Berlin den Holocaust. Als die Polizei ihn festnehmen will, weigert er sich. Nun hat das Gericht ein Urteil verkündet.

Dem 52-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 19. Januar 2024 anlässlich einer Lkw-Mahnwache in Berlin-Mitte zwei Plakate mit volksverhetzendem Inhalt öffentlich gezeigt zu haben.
Dem 52-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 19. Januar 2024 anlässlich einer Lkw-Mahnwache in Berlin-Mitte zwei Plakate mit volksverhetzendem Inhalt öffentlich gezeigt zu haben.Olaf Wagner/Pressefoto Wagner

In einem Prozess in Berlin ist ein 52-Jähriger wegen der Leugnung des Holocausts zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den einschlägig vorbestraften Mann am Freitag wegen Volksverhetzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig. Weil der 52-Jährige keine Einsicht gezeigt habe und bei der Tat bereits unter Bewährung stand, komme eine erneute Bewährungsstrafe nicht in Betracht, begründete die Vorsitzende Richterin.

Der Angeklagte hatte laut Urteil am 19. Januar dieses Jahres bei einer Veranstaltung von Lkw-Fahrern am Brandenburger Tor auf Plakaten Verbrechen der Nazis im Vernichtungslager Auschwitz in Zweifel gezogen. Als Polizeibeamte die beiden Plakate beschlagnahmen wollten, sei er in Rage geraten und habe versucht, sich zu entfernen. Seiner Festnahme habe er sich widersetzt.

Holocaustleugner bezeichnet sich vor Berliner Gericht als „Wahrheitsforscher“

Die Entscheidung erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren. Der 52-Jährige hatte zugegeben, mit den beschlagnahmten Plakaten unterwegs gewesen zu sein. Er bezeichnete sich im Prozess als „Wahrheitsforscher“. Einen festen Wohnsitz habe er nicht.

Das Gericht folgte mit der verhängten Strafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte keinen Antrag gestellt. Seit 2019 ist der Mann immer wieder wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht Tiergarten wegen mehrerer Taten eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verhängt, die inzwischen rechtskräftig ist.

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