Reisehinweise

Auswärtiges Amt hebt Reisewarnungen für Golfstaaten auf

Mehrere Staaten am Persischen Golf sind nicht mehr mit der höchsten Warnstufe belegt. Was die Lockerung für Pauschalurlauber, Transitflüge und Stornierungen bedeutet.

Die Hochhäuser der Skyline von Abu Dhabi
Die Hochhäuser der Skyline von Abu DhabiSina Schuldt/dpa

Das Auswärtige Amt hat seine seit Ende Februar geltenden Reisewarnungen für mehrere Staaten am Persischen Golf sowie für Jordanien aufgehoben. Reiseveranstalter können damit Pauschalreisen in die Region wieder anbieten, von Reisen wird jedoch weiterhin dringend abgeraten.

Betroffen von der Lockerung sind die Vereinigten Arabischen Emirate mit Dubai und Abu Dhabi sowie Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrain und Jordanien. Hintergrund der ursprünglichen Warnungen war der Krieg zwischen Israel, den USA und dem Iran, für den derzeit eine Waffenruhe gilt. Die Sicherheitslage in der Region bleibe nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes höchst volatil, eine erneute Verschärfung samt Einschränkungen des Flugverkehrs könne nicht ausgeschlossen werden.

Unterschied zwischen Warnung und Abraten

Reisewarnungen werden laut Auswärtigem Amt ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden müsse, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben drohe. Das nun geltende dringende Abraten hat ein geringeres Gewicht.

Der Deutsche Reiseverband teilte mit, dass Veranstalter nun selbst entscheiden könnten, ob sie Pauschalreisen in die Regionen anbieten. Das gelte auch für Transitflüge über Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha. Der größte deutsche Reiseveranstalter Tui erklärte, Buchungen seien wieder möglich. Durch die aufgehobenen Warnungen verbessere sich laut einem Tui-Sprecher auch die Anbindung Richtung Asien und Indischer Ozean.

Stornierung schwieriger geworden

Bei einer Reisewarnung können Urlauber in der Regel ohne Stornierungskosten von einer Pauschalreise zurücktreten. Mit dem Wechsel zum dringenden Abraten werde die Lage komplizierter, sagte der Reiserechtler Paul Degott. Ob sich das starke Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise nun maßgeblich abgeschwächt habe, sehe er allerdings nicht. Wer kurzfristig absage, müsse dies näher begründen, etwa mit den Hinweisen des Auswärtigen Amtes oder Presseberichten. Degott riet, im Zweifel das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.

Für individuell gebuchte Flüge oder Hotels haben die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes nach Angaben des Anwalts keinen Einfluss. Reisende müssten das Risiko selbst tragen und im Falle einer Absage mögliche Stornierungskosten übernehmen. (mit dpa)