Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bei der möglichen Aufnahme der verbliebenen afghanischen Ortskräfte in Deutschland zur Geduld gemahnt. Es sei in vielen Fällen „offensichtlich über Monate und Jahre nicht gelungen“, Aufnahmeverfahren der inzwischen nach Pakistan geflohenen afghanischen Staatsangehörigen abzuschließen, betonte Dobrindt am Donnerstag in Berlin. Das zeige, dass jedes einzelne Verfahren „nichts ist, was in wenigen Tagen oder Wochen abgearbeitet ist“. Er verwies auf einen „engen Austausch“ mit den Behörden in Pakistan.
Dobrindt machte aber deutlich, dass die einzelnen Sicherheitsüberprüfungen und Aufnahmeverfahren ohne Beanstandungen durchlaufen werden müssten, bevor Menschen in Deutschland aufgenommen werden könnten. „Wenn die Sicherheitsüberprüfungen nicht positiv durchlaufen werden (…), wird auch eine entsprechende Aufnahme nicht stattfinden“, sagte Dobrindt.
Über 2000 Menschen warten in Pakistan
Die Vorgängerregierung hatte nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 Aufnahmeprogramme gestartet. Damit sollte besonders stark gefährdeten Afghaninnen und Afghanen dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden.
Angaben der Initiative Kabul Luftbrücke von vergangener Woche zufolge, die sich für die Evakuierung bedrohter Afghaninnen und Afghanen einsetzt, befinden sich etwa 2300 Menschen mit rechtlich bindenden Aufnahmezusagen in Pakistan. Darunter sind demnach rund 1700 Frauen und Kinder.
Keine Entscheidung zu Visa für Afghanen – Zwangsgeld droht
Mittlerweile droht der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Dieses wird nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin fällig, wenn nicht innerhalb von drei Wochen über einen entsprechenden Antrag einer afghanischen Familie entschieden wird, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Dabei gehe es lediglich darum, dass eine Entscheidung getroffen wird – nicht, ob diese zugunsten oder -ungunsten der Betroffenen ausfällt. Das Auswärtige Amt war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
