Im Fall des Brandanschlags auf das Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner hat die Generalstaatsanwaltschaft zwei Verdächtige ermittelt. Beide stammen aus dem persönlichen Umfeld des Geschädigten, wie Büttner gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte.
Nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg seien im Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zwei Beschuldigte „namhaft“ gemacht worden.
Büttner: „Ich bin geschockt“
„Gestern und heute wurden unter anderem exekutive Maßnahmen in zwei anderen Bundesländern durchgeführt“, hieß es. Weitere Auskünfte erteilte die Behörde zunächst nicht. Büttner erklärte gegenüber der dpa, bei den beiden Verdächtigen handele es sich um Bekannte, mit denen er 2023 eine Firma im Solarbereich gegründet habe. Die Gesellschaft habe jedoch nie Projekte realisiert.
„Ich bin geschockt“, sagte Büttner. Sollten sich die Verdächtigungen bestätigen, sehe er keinen antisemitischen Hintergrund: „Wenn die beiden tatsächlich die Täter sind, hat das aus meiner Sicht nichts mit Antisemitismus zu tun.“ Eine Erklärung für die Tat habe er nicht. Er hoffe auf eine schnelle Klärung der Motivlage durch die Polizei.
Im Januar dieses Jahres hatten Täter auf Büttners Privatgrundstück in Templin ein Gebäude in Brand gesetzt, das neben dem Wohnhaus stand, in dem der Antisemitismusbeauftragte mit seiner Familie lebt. Verletzt wurde niemand. An der Haustür brachten die Täter zudem mit roter Farbe ein Dreieck an. Laut Generalstaatsanwaltschaft entsprach das Symbol dem von der palästinensischen Terrororganisation Hamas verwendeten Zeichen. Parallel ging im Potsdamer Landtag ein Drohbrief gegen Büttner ein.
Büttner kritisierte Umgang der Linken mit Brandanschlag
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen seinerzeit übernommen und von einem „Anschlag“ gesprochen – „im Hinblick auf das offenkundig politisch motivierte Tatgeschehen sowie die besondere Stellung des Geschädigten“. Anschließend wurden Schutzmaßnahmen auf dem Grundstück umgesetzt.


