An zwei Berliner Bahnhöfen gilt am 1. Mai ein unbefristetes Alkoholverbot. Wie die Deutsche Bahn mitteilte, sind davon der Ostbahnhof und der Bahnhof Zoo betroffen.
Im Falle wiederholter Missachtung behalte sich die Bahn eine Strafanzeige vor, heißt es in einer internen Information für die Mitarbeiter. Untersagt ist demnach der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Ob das Verbot auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist offen.
Das Verbot erfolgt im Rahmen eines Sonderprogramms der Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen verbessern will. Vergangene Woche startete die Deutsche Bahn eine Großreingung an 50 Berliner Bahnhöfen.


