Politik

EU-Behörde entzieht AfD Markenrechte an Parteilogo: Was das jetzt bedeutet

Das zuständige Amt der EU gibt einem Antrag auf Verfall von drei Marken der AfD statt. Die Partei will sich jedoch dagegen wehren.

Die AfD verliert ihre Markenrechte am Parteilogo.
Die AfD verliert ihre Markenrechte am Parteilogo.Christoph Reichwein/dpa

Die AfD hat einen Streit um die europäischen Markenrechte an ihrem Parteilogo verloren. Wie die Bild-Zeitung berichtete, gab das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einem Antrag auf Verfall der Markenrechte statt.

Hintergrund ist der Antrag einer Berliner Anwaltskanzlei, von September 2023 beim EUIPO auf „Verfall“ von drei Marken der AfD. Als Begründung wurde angegeben, dass es keine ernsthafte Nutzung der angefochtenen Marken gebe. Konkret geht es dabei um eine Bildmarke des Parteilogos sowie die Wortmarke AfD. Inhaber der europaweiten Markenrechte war bislang die Partei.

EU-Behörde Drei Marken der AfD für verfallen erklärt

Alle drei strittigen europäischen Marken der AfD werden mit Wirkung ab dem 18. September 2023 „für verfallen erklärt“. Nicht betroffen von der Entscheidung sind die Namensrechte der AfD, es geht um die kommerzielle Nutzung als Marke. Hat diese Entscheidung Bestand, wird es für die AfD schwerer, anderen zu verbieten, das Parteilogo oder Kürzel auf T-Shirts zu drucken - auch bei Botschaften wie „Fuck AfD“.

Anfang des Jahres erklärte die AfD gegenüber der Zeitung zu dem Streit: „Über den Online-Shop wurden zahlreiche Produkte mit dem AfD-Logo in erheblichen Mengen verkauft. Dies haben wir dem Europäischen Markenamt in Schriftsätzen von teilweise über 120 Seiten und Anlagen im Umfang von teilweise über 500 Seiten dargelegt.“ Doch nach Ansicht des EUIPO wurden die meisten Artikel mit dem AfD-Logo nur parteiintern genutzt. „Die von der Inhaberin vorgelegten Unterlagen enthalten Hinweise auf eine parteiinterne Nutzung. Eine Benutzung des Zeichens als Marke, … und im Rahmen einer öffentlichen und nach außen gerichteten kommerziellen Tätigkeit wurde hingegen nicht belegt“, hieß es in der Begründung.

Die AfD kündigte an, gegen die Entscheidung des EUIPO Beschwerde einzulegen. Neben den Verfahren bei dem europäischen Amt laufen auch Verfahren zur Löschung von AfD‑Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.