Bundestag

Gesetz gegen Abtreibungsgegner verabschiedet: Bußgelder gegen Belästigungen

Der Bundestag setzt einen Haken hinter ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: Rund um Arztpraxen und Beratungsstellen besteht künftig eine Bannmeile für Abtreibungsgegner. 

Abtreibungsgegner beim „Marsch für das Leben“ im Jahr 2021 in München 
Abtreibungsgegner beim „Marsch für das Leben“ im Jahr 2021 in München Tobis Hase/dpa

Der Bundestag hat am Freitag eine Gesetzesänderung zum besseren Schutz von Schwangeren und medizinischem Personal vor Abtreibungsgegnern beschlossen. Das Gesetz soll sie davor schützen, vor Arztpraxen und Schwangerschafts-Beratungsstellen von Abtreibungsgegnern angegangen zu werden. Es sieht bis zu 5000 Euro Bußgeld für die sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ vor. 

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz wird dazu eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen ergänzt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen der Lebensschützer verboten. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten oder Verlassen der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen.

Schwangerschaftsabbrüche sind bis zur 12. Woche straffrei

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte den Entwurf in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Innenministerium erarbeiten lassen. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten, bleiben nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Mit den Gesetzesänderungen, denen auch die Gruppe der Linken im Bundestag zustimmten, setzt die Ampel-Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Gehsteigbelästigungen gebe es seit einigen Jahren überall, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast (SPD) im Bundestag. Diese könnten nicht mit dem bestehenden Ordnungsrecht gelöst werden. „Es gibt nur eine einzige Seite, auf die man sich in diesem Konflikt stellen kann - und das ist die Seite der betroffenen Frauen“, betonte Mast. „Wir regeln das heute mit unserem Gesetz.“

CDU-Abgeordnete bestreitet Existenz von Gehsteigbelästigungen

Die CDU-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann bestritt hingegen die Existenz von Gehsteigbelästigungen: „Was sie als Problem bezeichnen, das gibt es so gar nicht.“ Eine „pauschale Bannmeile“ um die Einrichtungen sei deshalb unverhältnismäßig. Wiesmann zufolge gibt es nur Mahnwachen, diese könnten aber mit bestehenden Gesetzen geregelt werden. Die CDU-Politikerin warf der Ampel-Koalition vor, mit der Gesetzesänderung „die Koordinaten zulasten von Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ zu verschieben.

Der Gesetzentwurf des Familienministeriums muss noch im Bundesrat beraten werden. Er braucht dort keine Zustimmung – die Länderkammer kann allerdings den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

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