Die Berliner Justiz hat im vergangenen Jahr 35 Menschen für ihre Haft entschädigt. Für insgesamt 2624 Tage Haft wurden 196.000 Euro an die Betroffenen gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Verdächtigen waren ins Gefängnis gekommen, weil die Gefahr bestand, dass sie fliehen oder Beweise vernichten. Vorwiegend wurden die Betroffenen entschädigt, da sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.
Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 4 Tage, in einem Einzelfall seien es 393 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.
Angaben für 2023 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2021 hatten nach früheren Angaben 54 Menschen eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten – für zusammen 6936 Tage in Haft.
Justizbehörde: Entschädigung reicht von 36 bis 21.000 Euro pro Person
Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.
Wie auch im Vorjahr gab es 2022 nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 67.190 Euro (2021: rund 31 280 Euro) gezahlt. Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von 36 bis 21.000 Euro.


