Revolutionen scheitern im Kleinen, genauer an Kleinigkeiten. Wobei, eine Bauordnung ist vermutlich keine Kleinigkeit. Denn eine Bauordnung ist so etwas wie das Grundgesetz für das Betongewerbe. Allerdings mit einem Unterschied: Beim Grundgesetz gibt es einen gewissen Ermessungsspielraum, der immer wieder von den Richtern in Karlsruhe neu ausgemessen und justiert wird. Diesen Spielraum gibt es in der Bauordnung nicht. Die gilt, und eine Genehmigung kann schon mal an einem fehlenden Zentimeter scheitern.
Die Debatte um die Wärmewende, das Heizungsgesetz, die Klimarettung macht diesen Befund schmerzlich bewusst. Zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit: Wer eine Solaranlage auf seinen Balkon stellen will, ist in Berlin gut dran. Denn das Vorhaben wird vom Senat finanziell großzügig unterstützt. Allein, wer in einem Haus mit mehr als 22 Meter Höhe wohnt, hat ein Problem. Denn der braucht eine Baugenehmigung. Eine Baugenehmigung! Kein Wunder, dass viele Mieter davor zurückschrecken.
Zweites Beispiel ist der Einsatz von Wärmepumpen. Die Berliner Bauordnung verlangt, dass sie mindestens drei Meter vom Nachbarhaus entfernt sein muss. Neulich wurde über einen Investitionswilligen berichtet, dem zum Nachbarn ein Zentimeter Abstand fehlt. Zack, abgelehnt.


