Berlin - Die in Köpenick geplante Einrichtung von zwei Asylbewerberheimen kann weitergehen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Anträge von Anwohnern, einen vorläufigen Aufschub anzuordnen, zurückgewiesen. Damit können sowohl an der Fürstenwalder Allee 364 in Hessenwinkel als auch an der Alfred-Randt-Straße 191 im Allende-Viertel 2 die Arbeiten weitergehen.
Die Verhandlungen des Verwaltungsgerichts fanden draußen statt, vor den beiden Baustellen. Verwaltungsrichter Matthias Schubert war mit zwei Richterkollegen und zwei Schöffen, die vor Ort vereidigt wurden, nach Köpenick gekommen. Insgesamt elf Anwohner hatten gegen die Arbeiten an den Heimen geklagt, unter ihnen der Ex-NPD-Chef und derzeitige Europa-Abgeordnete der rechtsextremen Partei, Udo Voigt.
Die neun Kläger in Hessenwinkel, alles Eigenheimbesitzer aus dem Umfeld des geplanten Flüchtlingsheims, hatten nachbarschaftliche Beeinträchtigungen geltend gemacht. Der sechsgeschossige Plattenbau, in den im Frühjahr 2015 Flüchtlinge einziehen sollen, steht zwischen einem Viergeschosser, in dem Senioren wohnen, und dem örtlichem Kiezclub von Rahnsdorf und Hessenwinkel.
Kein rücksichtsloses Vorhaben
Vor allem die Senioren hätten Ängste, sagen die Kläger. „Man weiß ja, was in der Nähe von Asylantenheimen abgeht“, heißt es. Zudem gebe es vor Ort kaum Einkaufsmöglichkeiten, und es fahre nur eine Buslinie nach Erkner. „Als wir vor 20 Jahren hier in der Nähe schon mal Flüchtlinge hatten, mussten wir jede Nacht die Polizei holen“, sagt eine Frau.
Nur einer der Kläger sagt offen, worum es ihm geht: Er wolle seine Ruhe haben und fürchte einen Wertverlust seines Grundstücks. Ein älterer Mann steht unter den Zuschauern und hat offenbar nichts gegen das Heim. Er wohne im Seniorenhaus, sagt der 59-Jährige. „Ich habe keine Angst, so wie viele bei uns“, sagt der Mann, der wie alle anderen seinen Namen nicht nennen will. Wie einige seiner Nachbarinnen im Haus hoffe er vielmehr, dass der Kiezclub sein Programm erweitert, wenn die Flüchtlinge kommen.
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hält die Klagen für unzulässig, da derzeit erst bauvorbereitende Maßnahmen stattfinden und noch gar keine Baugenehmigung vorliege. Die Anträge der Anwohner seien auch unbegründet: „Das Vorhaben ist im Übrigen insgesamt verträglich und gegenüber den Nachbarn nicht rücksichtlos.“
Öffentlicher Belang vor nachbarschaftlichem Belang
Kurz vor 13 Uhr traf man sich dann zur zweiten Verhandlung im Allende-Viertel 2. Dort werden Container für 400 Flüchtlinge aufgestellt. Ein Vertreter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) informierte darüber, dass als erster Einzugstermin der 23. Dezember geplant ist.
Auch im Allende-Viertel 2 machen die Kläger Beeinträchtigungen geltend. Zugelassen wird nur der NPD-Mann Voigt als Kläger, da er in der Nähe des Viertels eine Eigentumswohnung besitzt. „250 Meter von hier entfernt“, sagte sein Anwalt Carsten Schrank. Mit Beeinträchtigung meinte er übervolle BVG-Busse, überfüllte Schulen und Kitas sowie mangelnde Einkaufsmöglichkeiten durch die 400 zusätzlichen Bewohner. Durch das Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen seien auch Konflikte programmiert, die Störungen für die Nachbarn unzumutbar. Schrank: „In den Containern werden die Leute ja irre, wo sollen sie sich aufhalten?“